Page 10 - JOBWOCHE 18_2017
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2. - 16. Oktober 2017
10 Digitale Arbeitswelt Jobwoche.de
Ratgeber Den privaten Laptop
für die Arbeit nutzen?
Überflüssige Newsletter streichen Der Arbeitgeber kann
Mitarbeiter in der
Haben Berufstätige Probleme mit zu vielen E-Mails, sollten sie in Regel nicht dazu
einem ersten Schritt überflüssige Post ausfindig machen. Gibt es verpflichten, das zu
Newsletter oder Benachrichtigungen von Facebook und co., die man machen.
streichen kann? Auch elektronische Nachrichten an größere Verteiler
sollten gut überlegt sein, sagt e-Kommunikations-Spezialist Günter Foto: mascha Brichta
Weick aus Pullach bei münchen. «Die Frage dabei lautet immer: Kann
der Kreis der empfänger auch eingeschränkt werden», sagt Weick. Wer
selbst an viele menschen e-mails schreibt, bekommt auch viele zurück.
Diensthandy privat nutzen
Arbeitnehmer können ein Diensthandy nicht ohne weiteres ableh-
nen. Der Arbeitgeber kann zumindest verlangen, dass ein
Mitarbeiter es während der Arbeitszeit nutzt und so etwa bei
Kundenterminen außerhalb des Betriebs erreichbar ist.
Ob mitarbeiter das Diensthandy auch privat nutzen dürfen, hängt davon
ab, was mit dem Arbeitgeber vereinbart ist. Hat der Arbeitgeber den pri-
vaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollieren, ob der
Arbeitnehmer das einhält. Dürfen mitarbeiter ihr Diensthandy dagegen
privat nutzen, sind solche Dinge für den Arbeitgeber tabu.
ANzeiGeN