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2. - 16. Oktober 2017

10 Digitale Arbeitswelt Jobwoche.de

 Ratgeber                                                                   Den privaten Laptop
                                                                            für die Arbeit nutzen?
 Überflüssige Newsletter streichen                                          Der Arbeitgeber kann
                                                                            Mitarbeiter in der
  Haben Berufstätige Probleme mit zu vielen E-Mails, sollten sie in         Regel nicht dazu
  einem ersten Schritt überflüssige Post ausfindig machen. Gibt es          verpflichten, das zu
  Newsletter oder Benachrichtigungen von Facebook und co., die man          machen.
  streichen kann? Auch elektronische Nachrichten an größere Verteiler
  sollten gut überlegt sein, sagt e-Kommunikations-Spezialist Günter        Foto: mascha Brichta
  Weick aus Pullach bei münchen. «Die Frage dabei lautet immer: Kann
  der Kreis der empfänger auch eingeschränkt werden», sagt Weick. Wer
  selbst an viele menschen e-mails schreibt, bekommt auch viele zurück.

 Diensthandy privat nutzen

  Arbeitnehmer können ein Diensthandy nicht ohne weiteres ableh-
  nen. Der Arbeitgeber kann zumindest verlangen, dass ein
  Mitarbeiter es während der Arbeitszeit nutzt und so etwa bei
  Kundenterminen außerhalb des Betriebs erreichbar ist.

  Ob mitarbeiter das Diensthandy auch privat nutzen dürfen, hängt davon
  ab, was mit dem Arbeitgeber vereinbart ist. Hat der Arbeitgeber den pri-
  vaten Gebrauch verboten, darf er auch kontrollieren, ob der
  Arbeitnehmer das einhält. Dürfen mitarbeiter ihr Diensthandy dagegen
  privat nutzen, sind solche Dinge für den Arbeitgeber tabu.

ANzeiGeN
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