Page 11 - JOBWOCHE 18_2017
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2. - 16. Oktober 2017
Digitale Arbeitswelt 11Jobwoche.de
Das eigene Handy am Ohr
Private Endgeräte im Job - Was Sie unbedingt wissen sollten
Mit dem privaten Laptop oder «Wenn Unternehmen BYOD Hürde ist aber der Datenschutz. Beispiel eine sogenannte Sand-
Smartphone im Job zu arbeiten - anbieten, dann, um die zufrieden- Denn der Arbeitgeber muss stets box-Lösung, auch zu nutzen. An-
viele Mitarbeiter wollen darauf heit der mitarbeiter zu steigern und gewährleisten, dass auf den sonsten droht ihm rechtlicher
nicht mehr verzichten. Denn das eigene image zu verbessern», Geräten der mitarbeiter berufliche Ärger, warnt Geyer.
nicht selten sind diese schneller sagt Petrich. Denn häufig seien es und private e-mails, Kontakte und
als die Dienstrechner. eher die mitarbeiter selbst, die so andere infos stets getrennt bleiben. in Deutschland gibt es angesichts
arbeiten wollen und das sogar ein- der Fallstricke daher oft kein rei-
Das Prinzip «Bring Your Own fordern. Gerade jüngere Gene- Auch für Arbeitnehmer hat das nes BYOD, sondern eher misch-
Device» ist in manchen Ländern rationen legen darauf mitunter Arbeiten mit eigenen Geräten nicht formen, sagt Bitkom-expertin Pet-
bereits fest etabliert - etwa in großen Wert. Doch unproblema- nur Vorteile – von den Anschaf- rich. Dazu zählt zum Beispiel
Südkorea oder Singapur. in euro- tisch ist das nicht. fungskosten und dem Arbeitsauf- cYOD («choose Your Own
pa und vor allem in Deutschland wand für einrichtung und Pflege Device»), bei dem Arbeitnehmer
seien Arbeitgeber da deutlich ein Beispiel dafür ist die Software: ganz abgesehen. Denn natürlich zwar keine eigenen Geräte ver-
zurückhaltender. «Das liegt unter «Wer nur eine private Lizenz für wird es nicht leichter, job und wenden, aber aus einer breiteren
anderem daran, dass es hier viel ein Office-Paket hat, darf das nicht Privatleben zu trennen, wenn be- Palette an Hardware wählen kön-
strengere Vorschriften und Regel- ohne weiteres für die Arbeit nut- rufliche e-mails auf dem Smart- nen. Wer lieber am mac als am
ungen rund um Datenschutz, Li- zen», sagt Norbert Geyer, Anwalt phone stets verfügbar sind. Windows-Pc arbeitet, kann das
zenzrecht oder Steuern gibt», sagt für iT-Recht in der Kanzlei RDP in dann tun. Und mit cOPe «corpo-
juliane Petrich, Bereichsleiterin Augsburg. mit dem eigenen excel zudem verpflichtet sich der rate Owned, Personally enabled»
Arbeitsmarkt beim iT-Verband eine Tabelle für den job zu bauen, Arbeitnehmer mit BYOD, die vom gehören die Geräte zwar ebenfalls
Bitkom. Doch auch hier ist es auf kann also theoretisch schon für Arbeitgeber eingerichtete infra- der Firma, die private Nutzung ist
dem Vormarsch. Komplikationen sorgen. Größte struktur zur Datentrennung, zum aber ausdrücklich gestattet.
ANzeiGeN