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2. - 16. Oktober 2017

Digitale Arbeitswelt 11Jobwoche.de

Das eigene Handy am Ohr
Private Endgeräte im Job - Was Sie unbedingt wissen sollten

Mit dem privaten Laptop oder        «Wenn Unternehmen BYOD                Hürde ist aber der Datenschutz.       Beispiel eine sogenannte Sand-
Smartphone im Job zu arbeiten -     anbieten, dann, um die zufrieden-     Denn der Arbeitgeber muss stets       box-Lösung, auch zu nutzen. An-
viele Mitarbeiter wollen darauf     heit der mitarbeiter zu steigern und  gewährleisten, dass auf den           sonsten droht ihm rechtlicher
nicht mehr verzichten. Denn         das eigene image zu verbessern»,      Geräten der mitarbeiter berufliche    Ärger, warnt Geyer.
nicht selten sind diese schneller   sagt Petrich. Denn häufig seien es    und private e-mails, Kontakte und
als die Dienstrechner.              eher die mitarbeiter selbst, die so   andere infos stets getrennt bleiben.  in Deutschland gibt es angesichts
                                    arbeiten wollen und das sogar ein-                                          der Fallstricke daher oft kein rei-
Das Prinzip «Bring Your Own         fordern. Gerade jüngere Gene-         Auch für Arbeitnehmer hat das         nes BYOD, sondern eher misch-
Device» ist in manchen Ländern      rationen legen darauf mitunter        Arbeiten mit eigenen Geräten nicht    formen, sagt Bitkom-expertin Pet-
bereits fest etabliert - etwa in    großen Wert. Doch unproblema-         nur Vorteile – von den Anschaf-       rich. Dazu zählt zum Beispiel
Südkorea oder Singapur. in euro-    tisch ist das nicht.                  fungskosten und dem Arbeitsauf-       cYOD («choose Your Own
pa und vor allem in Deutschland                                           wand für einrichtung und Pflege       Device»), bei dem Arbeitnehmer
seien Arbeitgeber da deutlich       ein Beispiel dafür ist die Software:  ganz abgesehen. Denn natürlich        zwar keine eigenen Geräte ver-
zurückhaltender. «Das liegt unter   «Wer nur eine private Lizenz für      wird es nicht leichter, job und       wenden, aber aus einer breiteren
anderem daran, dass es hier viel    ein Office-Paket hat, darf das nicht  Privatleben zu trennen, wenn be-      Palette an Hardware wählen kön-
strengere Vorschriften und Regel-   ohne weiteres für die Arbeit nut-     rufliche e-mails auf dem Smart-       nen. Wer lieber am mac als am
ungen rund um Datenschutz, Li-      zen», sagt Norbert Geyer, Anwalt      phone stets verfügbar sind.           Windows-Pc arbeitet, kann das
zenzrecht oder Steuern gibt», sagt  für iT-Recht in der Kanzlei RDP in                                          dann tun. Und mit cOPe «corpo-
juliane Petrich, Bereichsleiterin   Augsburg. mit dem eigenen excel       zudem verpflichtet sich der           rate Owned, Personally enabled»
Arbeitsmarkt beim iT-Verband        eine Tabelle für den job zu bauen,    Arbeitnehmer mit BYOD, die vom        gehören die Geräte zwar ebenfalls
Bitkom. Doch auch hier ist es auf   kann also theoretisch schon für       Arbeitgeber eingerichtete infra-      der Firma, die private Nutzung ist
dem Vormarsch.                      Komplikationen sorgen. Größte         struktur zur Datentrennung, zum       aber ausdrücklich gestattet.

ANzeiGeN
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