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                                                                                                        Jobwoche.de

  Rat & Tat                                                         Krankmeldung
                                                                    Arbeitnehmer müssen Nachweis-
 Ferienjobs sind in
 der Regel steuerfrei                                               und Anzeigenpflicht beachten

   Ob kellnern, Essen ausliefern oder Waren einräumen: Bei          Wer krank ist und nicht zur         Wege können aber laut DGB
   einem Arbeitsverhältnis in den Ferien handelt es sich bei        Arbeit gehen kann, hat zwei         Rechtsschutz okay sein, wenn sie
   Schülern und Studierenden grundsätzlich um sogenannte            Pflichten gegenüber seinem          den betrieblichen Vorgaben ent-
   kurzfristig Beschäftigte.                                        Arbeitgeber: Die Nachweis-          sprechen.
                                                                    und die Anzeigenpflicht. Darauf
   Deshalb muss im Arbeitsvertrag festgelegt sein, dass die         weist der Rechtsschutz des          ‹ Nachweispflicht: Der Erkrankte
   Tätigkeit auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr   Deutschen Gewerkschafts-            muss nachweisen, dass er ar-
   ausgelegt ist, erklärt die Steuerberaterkammer Rheinland-        bunds (DGB) hin. Die Unter-         beitsunfähig ist. Das geht mit
   Pfalz. Nur dann ist sie sozialversicherungsfrei, und zwar unab-  schiede:                            einem ärztlichen Formular, der
   hängig von der wöchentlichen Arbeitszeit oder der Höhe des                                           sogenannten Arbeitsunfähigkeits-
   Lohns.                                                           ‹ Anzeigenpflicht: Sie besagt,      bescheinigung. Laut Gesetz
                                                                    dass Beschäftigte ihren Arbeit-     muss sie bei Erkrankungen von
   Wichtig zu beachten: Die Einkünfte der Ferienjobber müssen       geber auf jeden Fall sofort über    mehr als drei Kalendertagen vor-
   zunächst versteuert werden. Dies übernimmt der Arbeitgeber       die Krankheit und die voraus-       gelegt werden. Der Nachweis
   entweder mit der elektronischen Lohnsteuerkarte oder pau-        sichtliche Dauer informieren müs-   muss also am vierten Tag beim
   schal mit rund 30 Prozent Lohnsteuer. Mit der Einkommen-         sen. Arbeitnehmer müssen regel-     Arbeitgeber sein. Der Arbeitgeber
   steuererklärung im Folgejahr werden die gezahlten Steuern        mäßig vor Schichtbeginn Be-         kann aber eigene Regeln aufstel-
   jedoch in der Regel wieder erstattet, sodass die meisten         scheid geben, so dass der Chef      len, und diesen Nachweis schon
   Ferienjobs schlussendlich steuerfrei sind.                       eine Vertretung organisieren kann.  früher verlangen - etwa ab dem
                                                                    In der Regel sollten Arbeitnehmer   ersten Krankheitstag, wie der
ANZEIGEN                                                            das telefonisch machen. Andere      DGB Rechtsschutz erläutert.
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