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14. - 27. November 2017

Arbeitsrecht & mehr 13Jobwoche.de

                                                         Einen zusätzlichen Feiertag                       Meldung
                                                            wie den Reformationstag
                                                                                                           Betrieb wird aufgeteilt -
                                                          2017 hat das nächste Jahr
                                                                         nicht zu bieten                   Arbeitsverträge laufen weiter

                                                                                     FOTO: LASSEDESIGNEN    Wird ein Betrieb in mehrere Gesellschaften aufgespalten,
                                                                                                            laufen Arbeitsverhältnisse regulär weiter. Der Arbeitgeber
meisten                                                                                                     kann bei einem solchen Betriebsübergang also nicht ein-
                                                                                                            fach kündigen (LAG Düsseldorf 14 Sa 274/16). Geklagt hatte
ten Feiertage in Deutschland                                                                                ein Verkäufer, der seit 1995 in einem Möbelhaus arbeitete,
                                                                                                            zuletzt vor allem in der Abteilung Büromöbel. Als das Möbelhaus
                                                                                                            zwei Gesellschaften gründete, wurde der Mitarbeiter im Wege
                                                                                                            des Betriebsübergangs weiter beschäftigt. Ein halbes Jahr spä-
                                                                                                            ter wurden dann insgesamt sieben Gesellschaften gegründet,
                                                                                                            jeweils eine für die einzelnen Abteilungen des Möbelhauses. Der
                                                                                                            Betrieb ging währenddessen am gleichen Standort weiter. Die
                                                                                                            Gesellschaften setzten allerdings eigenes Personal ein - eine
                                                                                                            davon kündigte daher dem Mann aus betrieblichen Gründen.
                                                                                                            Dagegen klagte er erfolgreich. Obwohl mehrere Gesellschaften
                                                                                                            den Möbelverkauf in Teilbereichen betreiben, seien sie als iden-
                                                                                                            tische wirtschaftliche Einheit zu betrachten, so das Gericht.
                                                                                                            Sowohl der Kundenstamm als auch die Verkaufsstelle und das
                                                                                                            Warensortiment hätten sich nicht geändert. Daher liege ein
                                                                                                            sogenannter Gemeinschaftsbetrieb vor. Eine betriebsbedingte
                                                                                                            Kündigung sei demnach nicht möglich.

                                                                                                          ANZEIGE

Der Reformationstag gilt in Bun-   Gibt es für die Beschäftigten, die
desländern mit überwiegend pro-    trotz Feiertag arbeiten müssen,
testantischer Bevölkerung als      Feiertagszuschläge, sind diese
Feiertag; allerdings mit Ein-      im Rahmen des Einkommen-
schränkungen. Der Buß- und Bet-    steuergesetzes steuerfrei. Es
tag wurde in Deutschland mit       kann außerdem bestimmt wer-
Ausnahme von Sachsen 1995 zu       den, dass die durch den Feiertag
Gunsten der Pflegeversicherung     ausgefallene Arbeit vor- oder nach-
als gesetzlicher Feiertag abge-    zuholen ist; jedoch darf dies nicht
schafft. Praktisch bundesweit      unentgeltlich gefordert werden.
gelten der Heilige Abend und
Silvester als „Halbe Feiertage“.   Für Beamte folgt die Arbeits-
                                   befreiung aus der Arbeitszeit-
Was bedeutet ein gesetzlicher      verordnung des Bundes
Feiertag rechtlich?                und vergleichbaren
Feiertage sind für Arbeitnehmer    Landesregelungen.
grundsätzlich arbeitsfrei, und
zwar bezahlt! Ihnen ist nach § 2     Verkaufsstellen müssen an
des Entgeltfortzahlungsgesetzes    Feiertagen nach den Ladenöff-
eine Feiertagsvergütung zu zah-    nungsgesetzen der Länder – mit
len. Trotzdem steht auch an        Ausnahmen wie zum Beispiel
Feiertagen selten das gesamte      dem Verkauf von Blumen oder
Land still, schließlich müssen in  Backwaren – geschlossen sein
Krankenhäusern und Pflegehei-      und Lastkraftwagen dürfen an
men Menschen betreut werden,       Feiertagen nicht verkehren und
in Bussen, Straßenbahnen und       in bestimmten Bereichen ge-
Zügen Personen fahren und in       schlossener Ortschaften nicht
Restaurants und Bäckereien         parken.
Menschen bedient werden.
                                            QUELLE/TEXT: ARAG.de
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