Page 13 - Jobwoche
P. 13
14. - 27. November 2017
Arbeitsrecht & mehr 13Jobwoche.de
Einen zusätzlichen Feiertag Meldung
wie den Reformationstag
Betrieb wird aufgeteilt -
2017 hat das nächste Jahr
nicht zu bieten Arbeitsverträge laufen weiter
FOTO: LASSEDESIGNEN Wird ein Betrieb in mehrere Gesellschaften aufgespalten,
laufen Arbeitsverhältnisse regulär weiter. Der Arbeitgeber
meisten kann bei einem solchen Betriebsübergang also nicht ein-
fach kündigen (LAG Düsseldorf 14 Sa 274/16). Geklagt hatte
ten Feiertage in Deutschland ein Verkäufer, der seit 1995 in einem Möbelhaus arbeitete,
zuletzt vor allem in der Abteilung Büromöbel. Als das Möbelhaus
zwei Gesellschaften gründete, wurde der Mitarbeiter im Wege
des Betriebsübergangs weiter beschäftigt. Ein halbes Jahr spä-
ter wurden dann insgesamt sieben Gesellschaften gegründet,
jeweils eine für die einzelnen Abteilungen des Möbelhauses. Der
Betrieb ging währenddessen am gleichen Standort weiter. Die
Gesellschaften setzten allerdings eigenes Personal ein - eine
davon kündigte daher dem Mann aus betrieblichen Gründen.
Dagegen klagte er erfolgreich. Obwohl mehrere Gesellschaften
den Möbelverkauf in Teilbereichen betreiben, seien sie als iden-
tische wirtschaftliche Einheit zu betrachten, so das Gericht.
Sowohl der Kundenstamm als auch die Verkaufsstelle und das
Warensortiment hätten sich nicht geändert. Daher liege ein
sogenannter Gemeinschaftsbetrieb vor. Eine betriebsbedingte
Kündigung sei demnach nicht möglich.
ANZEIGE
Der Reformationstag gilt in Bun- Gibt es für die Beschäftigten, die
desländern mit überwiegend pro- trotz Feiertag arbeiten müssen,
testantischer Bevölkerung als Feiertagszuschläge, sind diese
Feiertag; allerdings mit Ein- im Rahmen des Einkommen-
schränkungen. Der Buß- und Bet- steuergesetzes steuerfrei. Es
tag wurde in Deutschland mit kann außerdem bestimmt wer-
Ausnahme von Sachsen 1995 zu den, dass die durch den Feiertag
Gunsten der Pflegeversicherung ausgefallene Arbeit vor- oder nach-
als gesetzlicher Feiertag abge- zuholen ist; jedoch darf dies nicht
schafft. Praktisch bundesweit unentgeltlich gefordert werden.
gelten der Heilige Abend und
Silvester als „Halbe Feiertage“. Für Beamte folgt die Arbeits-
befreiung aus der Arbeitszeit-
Was bedeutet ein gesetzlicher verordnung des Bundes
Feiertag rechtlich? und vergleichbaren
Feiertage sind für Arbeitnehmer Landesregelungen.
grundsätzlich arbeitsfrei, und
zwar bezahlt! Ihnen ist nach § 2 Verkaufsstellen müssen an
des Entgeltfortzahlungsgesetzes Feiertagen nach den Ladenöff-
eine Feiertagsvergütung zu zah- nungsgesetzen der Länder – mit
len. Trotzdem steht auch an Ausnahmen wie zum Beispiel
Feiertagen selten das gesamte dem Verkauf von Blumen oder
Land still, schließlich müssen in Backwaren – geschlossen sein
Krankenhäusern und Pflegehei- und Lastkraftwagen dürfen an
men Menschen betreut werden, Feiertagen nicht verkehren und
in Bussen, Straßenbahnen und in bestimmten Bereichen ge-
Zügen Personen fahren und in schlossener Ortschaften nicht
Restaurants und Bäckereien parken.
Menschen bedient werden.
QUELLE/TEXT: ARAG.de