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8 Ratgeber 14. - 27. November 2017
Jobwoche.de
Meldungen
Zuspätkommen nach Unwetter
rechtfertigt keine Abmahnung
Wer im Winter wegen eines Unwetters zu spät zur Arbeit
kommt, muss keine Abmahnung befürchten. Das gilt jeden-
falls, wenn der Sturm völlig unerwartet auftritt. In diesem Fall sei
Arbeitnehmern die Verspätung nicht vorzuwerfen. Um keine
Schwierigkeiten zu bekommen, sollten Mitarbeiter ihren Arbeit-
geber jedoch sofort informieren. Arbeitnehmer müssen es aber
hinnehmen, wenn der Chef ihnen wegen der Verspätung anteilig
den Lohn kürzt. Ersatzweise kann er verlangen, dass der
Mitarbeiter die Verspätung nacharbeitet.
Rückblick hilft nicht weiter
«Aber du hast angefangen!» Solche Diskussionen sind
im Kindergarten sinnlos - und im Job auch. Deshalb rät
Jeanne Brett, Professorin für Konfliktmanagement an der
Universität in Evanston und Chicago, in der Zeitschrift «Harvard
Business Manager»: Streit zu schlichten klappt mit einem konse-
quenten Blick nach vorne am besten. Denn oft sind die
Konfliktparteien schneller zu einer Einigung bereit, wenn es in den
Verhandlungen nur um den künftigen Umgang miteinander geht -
und nicht um Fehler der Vergangenheit.
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Kollege
Saboteur
So sollten Arbeitnehmer reagieren
Nicht jeder Fehler ist gleich es irrelevant, ob dahinter Inkom-
Sabotage. Aber umgekehrt petenz oder Absicht steckt. In der
kann auch hinter scheinbaren Wirkung und hinsichtlich der
Kleinigkeiten böse Absicht Notwendigkeit zu reagieren, ist
stehen. Was müssen Arbeit- es das gleiche.»
nehmer tun, die Kollegen
dabei ertappen? Inkompetenz oder Absicht?
Psychotherapeutin Monika Karrierecoach Ute Bölke hatte in
Stützle-Hebel hält solche Fälle ihrer Arbeit schon öfter mit
zwar für selten. Aber: «Die Frage Sabotage zu tun. Sie berichtet
der Absicht ist nicht so entschei- von einem Mechatroniker-
dend», sagt sie. «Wenn ein Meister, der Wissen partout nicht
Fehler immer wieder passiert, ist an seinen Auszubildenden wei-