Page 18 - JOBWOCHE 18_2017
P. 18

2. - 16. Oktober 2017

18 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

Meldungen                                                                      Ein Arbeitgeber kann ein
                                                                 Arbeitsverhältnis befristen, wenn es
Arbeitgeber muss bei Anhörung
zur Kündigung die Wahrheit sagen                                    sachliche Gründe gibt - etwa eine
                                                                      Vertretung in der Elternzeit oder
                                                                               während einer Krankheit.

                                                                                    FOTO: KAROLiN KRÄmeR/DPA

Arbeitgeber dürfen bei Anhörungen zu Kündigungen keine falschen
Angaben gegenüber der Mitarbeitervertretung machen. Ansonsten
ist eine Kündigung eventuell unwirksam. Der Deutsche Anwalt-
verein informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts
Kaiserslautern (Az.: 1 Ca 685/16).

Der Arbeitgeber kündigte in dem verhandelten Fall krankheitsbe-
dingt einer mitarbeiterin. Gegenüber dem Personalrat gab er an,
dass die mitarbeiterin verheiratet sei. Weiter fügte er an:
«Unterhaltsverpflichtungen bestehen unseres Wissens nicht.»
Dies war jedoch falsch.

Die krankheitsbedingte Kündigung der mitarbeiterin war damit     Befristete V
unzulässig, entschied das Gericht. Bei der Kündigungsanhörung
habe der Arbeitgeber gegenüber dem Personalrat objektiv falsche
Angaben gemacht. Dies führe dazu, dass die Anhörung unwirk-
sam war - und damit auch die Kündigung.

Die nächste JOBWOCHE erscheint am 17. Okt. 2017                  Diese Rechte haben Arbeitnehmer

ANzeiGeN                                                         Arbeitgebern bringt ein befri-     «in so einem Fall ist eine
                                                                 steter Arbeitsvertrag meist        Verlängerung auch mehrmals
                                                                 mehr Flexibilität. Für Arbeit-     hintereinander möglich», erklärt
                                                                 nehmer hat er aber selten          Nathalie Oberthür, Fachanwältin
                                                                 Vorteile. Rechte haben sie         für Arbeitsrecht und Sozialrecht
                                                                 trotzdem.                          sowie mitglied der Arbeitsge-
                                                                                                    meinschaft Arbeitsrecht im Deut-
                                                                 Deren Grundlage ist das Teilzeit-  schen Anwaltverein (DAV).
                                                                 und Befristungsgesetz (TzBfG).
                                                                 es sagt: Liegt ein sachlicher      Allerdings ist nicht jede Begrün-
                                                                 Grund vor, darf der Arbeitgeber    dung des chefs auch zulässig.
                                                                 das Arbeitsverhältnis befristen.   ist eine Abteilung beispielsweise
                                                                 Der Grund kann eine elternzeit-    schon seit mehreren monaten
                                                                 oder Krankheitsvertretung sein,    unterbesetzt, kann der Arbeitge-
                                                                 aber auch ein erhöhtes Auftrags-   ber nicht argumentieren, dass er
                                                                 aufkommen oder eine inventur.      jemanden nur kurzfristig als Un-
   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23