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2. - 16. Oktober 2017
18 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Meldungen Ein Arbeitgeber kann ein
Arbeitsverhältnis befristen, wenn es
Arbeitgeber muss bei Anhörung
zur Kündigung die Wahrheit sagen sachliche Gründe gibt - etwa eine
Vertretung in der Elternzeit oder
während einer Krankheit.
FOTO: KAROLiN KRÄmeR/DPA
Arbeitgeber dürfen bei Anhörungen zu Kündigungen keine falschen
Angaben gegenüber der Mitarbeitervertretung machen. Ansonsten
ist eine Kündigung eventuell unwirksam. Der Deutsche Anwalt-
verein informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts
Kaiserslautern (Az.: 1 Ca 685/16).
Der Arbeitgeber kündigte in dem verhandelten Fall krankheitsbe-
dingt einer mitarbeiterin. Gegenüber dem Personalrat gab er an,
dass die mitarbeiterin verheiratet sei. Weiter fügte er an:
«Unterhaltsverpflichtungen bestehen unseres Wissens nicht.»
Dies war jedoch falsch.
Die krankheitsbedingte Kündigung der mitarbeiterin war damit Befristete V
unzulässig, entschied das Gericht. Bei der Kündigungsanhörung
habe der Arbeitgeber gegenüber dem Personalrat objektiv falsche
Angaben gemacht. Dies führe dazu, dass die Anhörung unwirk-
sam war - und damit auch die Kündigung.
Die nächste JOBWOCHE erscheint am 17. Okt. 2017 Diese Rechte haben Arbeitnehmer
ANzeiGeN Arbeitgebern bringt ein befri- «in so einem Fall ist eine
steter Arbeitsvertrag meist Verlängerung auch mehrmals
mehr Flexibilität. Für Arbeit- hintereinander möglich», erklärt
nehmer hat er aber selten Nathalie Oberthür, Fachanwältin
Vorteile. Rechte haben sie für Arbeitsrecht und Sozialrecht
trotzdem. sowie mitglied der Arbeitsge-
meinschaft Arbeitsrecht im Deut-
Deren Grundlage ist das Teilzeit- schen Anwaltverein (DAV).
und Befristungsgesetz (TzBfG).
es sagt: Liegt ein sachlicher Allerdings ist nicht jede Begrün-
Grund vor, darf der Arbeitgeber dung des chefs auch zulässig.
das Arbeitsverhältnis befristen. ist eine Abteilung beispielsweise
Der Grund kann eine elternzeit- schon seit mehreren monaten
oder Krankheitsvertretung sein, unterbesetzt, kann der Arbeitge-
aber auch ein erhöhtes Auftrags- ber nicht argumentieren, dass er
aufkommen oder eine inventur. jemanden nur kurzfristig als Un-