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19. Nov. - 2. Dez. 2019 3 ANZEIGE
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Die Firmenfeier ist
nicht jedermanns
Sache. Wer nicht
teilnehmen will,
kann vom Chef
auch nicht dazu
gezwungen werden.
FOTO: VASYL -
STOCK.ADOBE.COM
beitsleistung zu tun», so Mar- sich nicht um Arbeitsleistung
kowski. Soll die Feier außer- handelt. «Er muss dann halt ar-
halb der Arbeitszeit stattfinden, beiten, wenn er nicht teilneh-
also abends oder am Wo- men will, während die anderen
chenende, könne der Arbeitge- zur Feier gehen», so der Fach-
ber ohnehin nichts anweisen. anwalt. Ist die Arbeit nicht mög-
lich, weil alle anderen feiern,
besteht aber kein Anspruch,
Wenn die Feier während der früher nach Hause zu gehen.
regulären Arbeitszeit stattfin- «Dann muss die Zeit halt abge-
det, muss der Beschäftigte sessen werden.» Text: dpa
auch nicht teilnehmen, da es
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