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19. Nov. - 2. Dez. 2019                                                 3  ANZEIGE

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                                    Die Firmenfeier ist
                                    nicht jedermanns
                                     Sache. Wer nicht
                                     teilnehmen will,

                                      kann vom Chef
                                     auch nicht dazu
                                   gezwungen werden.

                                          FOTO: VASYL -

                                      STOCK.ADOBE.COM

beitsleistung zu tun», so Mar-     sich nicht um Arbeitsleistung
kowski. Soll die Feier außer-      handelt. «Er muss dann halt ar-
halb der Arbeitszeit stattfinden,  beiten, wenn er nicht teilneh-
also abends oder am Wo-            men will, während die anderen
chenende, könne der Arbeitge-      zur Feier gehen», so der Fach-
ber ohnehin nichts anweisen.       anwalt. Ist die Arbeit nicht mög-
                                   lich, weil alle anderen feiern,
                                besteht aber kein Anspruch,
Wenn die Feier während der         früher nach Hause zu gehen.
regulären Arbeitszeit stattfin-    «Dann muss die Zeit halt abge-
det, muss der Beschäftigte         sessen werden.» Text: dpa
auch nicht teilnehmen, da es

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