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19. März - 1. April 2019
Arbeitsrecht & mehr 13Jobwoche.de
Ein Arbeitgeber darf Aus dem Arbeitsrecht
zwar prüfen, was in
den Zeugnissen eines Bahnausfälle wegen Sturm
Bewerbers steht. Bei
Unklarheiten muss entschuldigen kein Zuspätkommen
aber zunächst der
Bewerber direkt befragt Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, pünktlich bei der
werden, bevor weitere Arbeit zu sein. Das gilt auch, wenn wegen eines Sturms oder
Nachforschungen Unwetters der Bahnverkehr ausfällt, erklärt Nathalie Oberthür,
angestellt werden Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
können. FOTO: KLAUS-
Auf höhere Gewalt können sich Arbeitnehmer dabei nicht berufen.
DIETMAR GABBERT/DPA Wochenendpendler etwa, die wegen der Zugausfälle feststecken,
haben im Zweifelsfall Pech. Arbeitnehmer müssen damit rechnen,
dass sie keinen Lohn erhalten für die Zeit, die sie zu spät zur Arbeit
kommen, so Oberthür. Gegebenenfalls kann es sein, dass
Mitarbeiter die ausgefallene Zeit nacharbeiten müssen.
Mit Sanktionen wie einer Abmahnung müssen Arbeitnehmer aber
in der Regel nicht rechnen, wenn sie wegen der Nachwirkungen
eines Sturms im Nah- und Fernverkehr erst später zu Arbeit kom-
men können. «Das wird in einem solchen Fall kein Arbeitgeber
machen», sagt Oberthür. Das gilt insbesondere, wenn die
Auswirkungen eines Sturms nicht schon im Voraus absehbar sind.
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von Bewerbern prüfen?
dann ist das kein Problem», Grauzone, etwa was die
erklärt Peter Meyer, Fachan- Überprüfung von Informatio-
walt für Arbeitrecht. In man- nen im Internet angeht. Für
chen Firmen werde dieses sogenannte Background-
Einverständnis standardmäßig Checks - wenn Unternehmen
abgefragt. Dienstleister engagieren, um
Bewerberinfos systematisch
Ist das nicht der Fall, spiele zu überprüfen - braucht ein
auch der Datenschutz eine Arbeitgeber nach Meyers Ein-
große Rolle. Der potenzielle schätzung ebenfalls vorab die
neue Arbeitgeber dürfe zwar Einwilligung des Bewerbers.
prüfen, was in den Zeugnis-
sen eines Bewerbers steht. Bei Unklarheiten in Zeugnis-
Zunächst müsse aber der sen oder in anderen Unter-
Bewerber direkt zu etwaigen lagen muss ein Arbeitgeber
Unklarheiten oder Wider- also zunächst beim Bewerber
sprüchen in den Bewerbungs- nachfragen und sich die
unterlagen befragt werden. Erlaubnis einholen, weitere
«Dem Personaler ist es hinge- Prüfungen anzustellen. «Ob
gen ohne Einwilligung des der Bewerber sich dem wirk-
Bewerbers nicht erlaubt, ohne lich verweigert, ist natürlich
Grund einen Kollegen in dem eine andere Frage», so Meyer.
ehemaligen Betrieb anzurufen, Es sei taktisch nicht sehr klug,
um die Bewerberangaben zu einem potenziellen künftigen
überprüfen», so die Einschät- Arbeitgeber diese Bitte abzu-
zung von Meyer. schlagen - schließlich verspielt
man damit womöglich seine
Es gebe jedoch eine große Chance auf eine Anstellung.