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4. - 17. Dezember 2018

14 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

 Urteile aus dem Arbeitsrecht                                          Die jährliche Weihnachtsfeier bietet
                                                                       die besten Voraussetzungen für
 Versicherungsschutz mit Lücken                                        einen heißen Flirt. Aber Vorsicht -
                                                                       beachten Sie die Stopp-Signale
 bei Arbeit im Home-Office
                                                                       FOTO: SENTELLO
   Wer zu Hause arbeitet und sein Kind in die Kita bringt, sollte
   sich privat gegen Unfälle absichern. Der gesetzliche Ver-           Die Weihnac
   sicherungsschutz für solche Fälle weist nach Auffassung des         Was dürfen Beschäftigte auf der Firm
   Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen erhebliche
   Lücken auf. Mögliche Unfallfolgen, die die Erwerbsfähigkeit         Zur Weihnachtsfeier in der         Arbeitspflichten. Doch das ist
   mindern könnten, sollten demnach privat abgesichert wer-            Firma oder im Betrieb dreht so     kein Freibrief für schlechtes
   den, sagte Gerichtssprecher Carsten Kreschel in Celle zu            mancher Angestellte voll auf.      Verhalten. Wer zum Beispiel
   einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: L 16 U 26/16).        Da kann es auch mal vorkom-        angetrunken Kollegen schlägt
                                                                       men, dass der ein oder andere      oder übel beleidigt, dem droht
   In dem konkreten Fall ging es um eine Mutter, die von zu Hause      über die Stränge schießt. Das      eine Abmahnung oder Kündi-
   aus arbeitete. Auf dem Rückweg vom Kindergarten rutscht sie bei     kann arbeitsrechtliche Konse-      gung.
   Blitzeis mit ihrem Fahrrad aus und brach sich den Ellenbogen. Die   quenzen haben, erklärt der
   komplizierte Behandlung nach dem Unfall kostete etwa 19.000         Arbeitsrechtler Peter Meyer.       Es gibt laut Meyer zwar die
   Euro. Die Krankenkasse bezahlte, forderte das Geld von der          Wann kann es Probleme ge-          Regel, dass Pflichtverletzungen
   Berufsgenossenschaft aber zurück. Diese wiederum hielt sich         ben?                               im Privatbereich keine Sanktio-
   nicht für zuständig, weil kein Arbeits- oder Wegeunfall vorgelegen                                     nen des Arbeitgebers rechtferti-
   habe, sondern ein privater Heimweg.                                 Zunächst einmal steht der          gen. Eine Ausnahme gilt aber bei
   Diese Auffassung hat das Landessozialgericht nun bestätigt:         Besuch von Weihnachtsfeiern        einer Weihnachtsfeier, wenn sich
   Wenn sich Wohnung und Arbeitsplatz in einem Gebäude befin-          außerhalb der Arbeitszeit in kei-  das Fehlverhalten auf den
   den, sei der Weg zum Kindergarten privat.                           nem Zusammenhang mit den           betrieblichen Bereich auswirkt

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