Page 12 - JOBWOCHE 20_2018
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6. - 19. November 2018

12 Arbeitsrecht &  mehr Jobwoche.de

Urteile aus dem  Arbeitsrecht

 Pauschales Verbot von                                              Versteckte G
                                                                    Schadenersatzanspruch bei viel zu
 Nebenjobs unzulässig
                                                                    Ein Arbeitnehmer hat einen        das Arbeitszeugnis positiv und
   Arbeitgeber dürfen Nebenjobs nicht generell verbieten. Eine      Anspruch darauf und ein Per-      wohlwollend ausfallen, dennoch
   entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam,           sonaler will es sehen: das        soll es aber auch wahrheits-
   erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschafts-            Arbeitszeugnis. Je besser die     gemäß über die Leistungen des
   bunds (DGB). Unter Umständen müssen Arbeitnehmer einen           Zeugnisse, desto höher die Ein-   Arbeitnehmers Auskunft geben.
   Nebenjob aber melden oder sich die Zustimmung einholen.          stellungswahrscheinlichkeit.      Mancher Arbeitgeber versteckt
   Das gilt etwa, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers      Was ist aber, wenn aufgrund       Gift zwischen den Zeilen oder
   gefährdet sind.                                                  eines zu schlechten Arbeits-      formuliert so ungeschickt, dass
   Folgendes müssen Beschäftigte beachten: Überschreite ich mit     zeugnisses eine Einstellung       der Mitarbeiter in ein ungünstiges
   meiner Nebentätigkeit die wöchentlich zulässige Arbeitszeit?     abgelehnt wird?                   Licht gerückt wird. Wiederum
   Diese ist im Arbeitszeitgesetz geregelt und beträgt 48 Stunden                                     andere Chefs nutzen die „Zeug-
   pro Woche, vorübergehend und mit Zeitausgleich maximal 60        Für den Arbeitgeber ist es mei-   nissprache“, eine Art Geheim-
   Stunden pro Woche. Durch das Bundesurlaubsgesetz ist zudem       stens eine lästige Pflichtübung.  code, um zukünftigen Arbeit-
   geregelt, dass eine Nebentätigkeit im Urlaub der Erholung nicht  Für den Arbeitnehmer aber eine    gebern alle wichtigen Infos über
   abträglich sein darf.                                            wichtige Urkunde im Kampf um      einen potentiellen Bewerber zu-
                                                                    den nächsten Job. Zwar sollte     kommen zu lassen.
 Verletzung beim Fußballturnier

 des Betriebs: Kein Arbeitsunfall

   Eine Verletzung bei einer betrieblichen Sportveranstal-
   tung wird nur als Arbeitsunfall anerkannt, wenn alle
   Betriebsangehörigen an der Veranstaltung teilnehmen
   können. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen
   Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.
   In einem konkreten Fall hatte sich der Beschäftigte einer
   Straßenbahn AG bei einem betrieblichen Fußballturnier das
   Handgelenk verletzt. Das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 21 U
   72/11) entschied, dass es sich dabei nicht um einen
   Arbeitsunfall handelt. Die Begründung des Gerichts: Eine
   Firmenveranstaltung müsse der «Pflege der Verbundenheit
   zwischen der Unternehmensleitung und den Beschäftigten
   sowie der Beschäftigten untereinander» dienen. Ein
   Fußballturnier spreche aber nur aktive Spieler und an der
   Sportart interessierte Zuschauer an.

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