Page 12 - JOBS-KOMPAKT NORD
P. 12

122 Arbeitsrecht & mehr                                                                        Jobwoche.de
     1
                                                                                                       9. - 22. Oktober 2018








      Hintergrund





       Wann Arbeitgeber

       Fortbildungen zahlen müssen


       Ohne  Fortbildungen  geht  es  in  vielen  Berufen  und
       Branchen  nicht.  Doch  bezahlen  muss  der  Arbeitgeber
       sie  nicht  unbedingt.  «Zwar  haben  Mitglieder  des  Be-
       triebsrates  Anspruch  auf  eine  betriebliche  Weiter-
       bildung. Doch für Arbeitnehmer gilt dieses Recht in der
       Regel nicht», erklärt Arbeitsrechtlerin Barbara Reinhard.
       Allerdings  können  Betriebsvereinbarungen  oder  tarifli-
       che Bestimmungen davon abweichen.


       Zudem können Arbeitnehmer auch Bildungsurlaub nehmen -
       dazu  gibt  es  in  den  Bundesländern  unterschiedliche  Rege-
       lungen.  In  der  Pflicht  sind  Arbeitgeber,  wenn  sie  die  Infra-
       struktur  ändern.  Zum  Beispiel  mit  der  Anschaffung  neuer
       Maschinen. «In solchen Fällen muss der Arbeitgeber seinen
       Beschäftigten Schulungen anbieten, damit die Mitarbeiter die  Wann der Chef
       geforderte  Arbeitsleistung  erbringen  können»,  erklärt
       Reinhard.
                                                                E-Mail-Postfach


     ANZEIGEN


                                                                Für  den  Zugriff  auf  das  E-  Postfach   befinden,   der
                                                                Mail-Postfach  durch  Vor -   Arbeitgeber   also   grund -
                                                                gesetzte  gelten  eindeutige  sätzlich  private  E-Mails  im
                                                                Regeln.  «Auf  E-Mails  mit   Büro verboten hat, darf er die
                                                                dienstlichem  Bezug  darf  der  E-Mails abrufen und bearbei-
                                                                Chef  grundsätzlich  zugrei-  ten.«  Dann  muss  er  den
                                                                fen»,   sagt   die   Arbeits -  Arbeit nehmer in dem genann-
                                                                rechtlerin  Barbara  Reinhard,  ten  Notfall  auch  gar  nicht
                                                                Mitglied  der  Arbeitsgemein -  vorher  informieren»,  erklärt
                                                                schaft   Arbeitsrecht    im   Reinhard.
                                                                Deutschen Anwaltverein. Das
                                                                bedeutet:  Wenn  sich  nur    Etwas  anderes  gilt,  wenn  der
                                                                berufliche  Nachrichten  im   Chef  private  E-Mails  in  der
   7   8   9   10   11   12   13   14   15   16   17