Page 10 - JOBWOCHE 1_2018
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9. - 22. Jan. 2018
10 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Urteil Regeln rund
Privat-Chat ist kein Kündigungsgrund um Zweitjobs
- auch bei Fremdenfeindlichkeit Alles zu Steuern und Versicherungen
Was man in eine private Whatsapp-Gruppe postet, bleibt in Immer mehr Arbeitnehmer such- spitzen hat», erklärt Wolfgang
der Regel auch privat - und hat keine Konsequenzen für die en sich einen zweiten Job - aus Buschfort, Pressesprecher der
Arbeit. Das gilt auch dann, wenn es sich dabei um fremden- unterschiedlichsten Gründen. Minijob-Zentrale. Das ist zum
feindliche Äußerungen handelt. Das geht aus einem Urteil Ende 2016 zählte die Bundes- Beispiel in der Gastronomie und
des Arbeitsgerichts Worms (Az.: 4 Ca 1240/17 bis 4 Ca agentur für Arbeit 3,2 Millionen im Einzelhandel der Fall, wo in
1243/17) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist. Mehrfachbeschäftigte. der Hochsaison mehr Arbeit
anfällt als im rest des Jahres.
In dem Fall ging es um vier Mitarbeiter der Stadt Worms, die per Nach Daten des Instituts für «Für die meisten ist das keine
Whatsapp in einer Gruppe unter anderem Bilder mit fremden- Arbeitsmarkt- und Berufsfor- Lebensperspektive. Die wollen
feindlichem Inhalt ausgetauscht hatten. Ein Mitglied der Gruppe schung (IAB) hat sich ihre Zahl sich über einen bestimmten
informierte die Stadt darüber, die ihren Mitarbeitern daraufhin frist- seit 2003 mehr als verdoppelt. Zeitraum ein bisschen was dazu
los kündigte. Dagegen klagten die vier Arbeitnehmer - und beka- Die meisten kombinieren eine verdienen», sagt Buschfort.
men recht. sozialversicherungspflichtige
Hauptbeschäftigung mit einem Eine geringfügige Beschäftigung
Das Gericht sah in den Posts keinen Kündigungsgrund: Die Minijob. hat den Vorteil, dass sie als
Mitarbeiter hatten diese im kleinen Kreis und auf ihren privaten «Minijobs gibt es meist bei Zweitjob neben einer regulären
Smartphones ausgetauscht. Solche vertraulichen Gespräche fal- Tätigkeiten, wo man Arbeits- Stelle steuer- und sozialversiche-
len unter den Schutz der Privatsphäre, auch unter Kollegen. Hebt
ein Mitglied der Whatsapp-Gruppe diese Vertraulichkeit auf, dürfe
das nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.
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