Page 10 - JOBWOCHE 1_2018
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9. - 22. Jan. 2018

10 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

 Urteil                                                                   Regeln rund

 Privat-Chat ist kein Kündigungsgrund                                     um Zweitjobs

 - auch bei Fremdenfeindlichkeit                                          Alles zu Steuern und Versicherungen

  Was man in eine private Whatsapp-Gruppe postet, bleibt in               Immer mehr Arbeitnehmer such-     spitzen hat», erklärt Wolfgang
  der Regel auch privat - und hat keine Konsequenzen für die              en sich einen zweiten Job - aus   Buschfort, Pressesprecher der
  Arbeit. Das gilt auch dann, wenn es sich dabei um fremden-              unterschiedlichsten Gründen.      Minijob-Zentrale. Das ist zum
  feindliche Äußerungen handelt. Das geht aus einem Urteil                Ende 2016 zählte die Bundes-      Beispiel in der Gastronomie und
  des Arbeitsgerichts Worms (Az.:  4 Ca 1240/17 bis 4 Ca                  agentur für Arbeit 3,2 Millionen  im Einzelhandel der Fall, wo in
  1243/17) hervor, auf das der Bund-Verlag hinweist.                      Mehrfachbeschäftigte.             der Hochsaison mehr Arbeit
                                                                                                            anfällt als im rest des Jahres.
  In dem Fall ging es um vier Mitarbeiter der Stadt Worms, die per        Nach Daten des Instituts für      «Für die meisten ist das keine
  Whatsapp in einer Gruppe unter anderem Bilder mit fremden-              Arbeitsmarkt- und Berufsfor-      Lebensperspektive. Die wollen
  feindlichem Inhalt ausgetauscht hatten. Ein Mitglied der Gruppe         schung (IAB) hat sich ihre Zahl   sich über einen bestimmten
  informierte die Stadt darüber, die ihren Mitarbeitern daraufhin frist-  seit 2003 mehr als verdoppelt.    Zeitraum ein bisschen was dazu
  los kündigte. Dagegen klagten die vier Arbeitnehmer - und beka-         Die meisten kombinieren eine      verdienen», sagt Buschfort.
  men recht.                                                              sozialversicherungspflichtige
                                                                          Hauptbeschäftigung mit einem      Eine geringfügige Beschäftigung
  Das Gericht sah in den Posts keinen Kündigungsgrund:  Die               Minijob.                          hat den Vorteil, dass sie als
  Mitarbeiter hatten diese im kleinen Kreis und auf ihren privaten        «Minijobs gibt es meist bei       Zweitjob neben einer regulären
  Smartphones ausgetauscht. Solche vertraulichen Gespräche fal-           Tätigkeiten, wo man Arbeits-      Stelle steuer- und sozialversiche-
  len unter den Schutz der Privatsphäre, auch unter Kollegen. Hebt
  ein Mitglied der Whatsapp-Gruppe diese Vertraulichkeit auf, dürfe
  das nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.

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