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2. - 15. Mai 2017

Arbeitsrecht & mehr 9Jobwoche.de

                                                                        Urteil

                                                                        Steuerhinterziehung kann
                                                                        den Job kosten

                                                                        Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrech-
                                                                        nungspraxis steigert, muss mit einer Kündigung rechnen. Im kon-
                                                                        kreten Fall war die seit vielen Jahren angestellte Arbeitnehmerin
                                                                        als Reinigungskraft, Vorarbeiterin und Objektleiterin beschäftigt.

                                                                        Zumindest bei einem Reinigungsobjekt hat sie dafür gesorgt, dass ihre
                                                                        Arbeit über zwei andere, auf geringfügiger Basis beschäftigte
                                                                        Mitarbeiterinnen abgerechnet wurde und diese der Klägerin das erhal-
                                                                        tene Geld dann auszahlten. Als der Geschäftsführer hiervon erfuhr, kün-
                                                                        digte er der Arbeitnehmerin fristlos, hilfsweise ordentlich. Hiergegen
                                                                        wandte sich die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage, u.a. mit dem
                                                                        Argument, der Arbeitgeber habe von dieser Praxis gewusst. Das
                                                                        Arbeitsgericht hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung
                                                                        wegen eines formalen Fehlers unwirksam ist, die ordentliche Kündigung
                                                                        hingegen wirksam ist. Die Klägerin hat mit ihrer Vorgehensweise ihre
                                                                        Rücksichtnahmepflicht laut ARAG-Experten so schwerwiegend verletzt,
                                                                        dass eine Kündigung rechtens und eine vorherige Abmahnung nicht
                                                                        notwendig war (ArbG Kiel, Az.: 2 Ca 1793 a/13).

Liaison                                                                 ANZEIGEN

zu beachten ist                                                                   „Für unsere Mandanten kämpfen wir
                                                                                  wie Löwen [...]“

bergehender Bedarf besteht.         Sachgrund nur vorgeschoben                              Klaus Weiss & Kollegen
«Der häufigste Fall ist sicherlich  werde, ergänzt Kleinheinz. «Sol-
die Vertretung wegen Krankheit      che Kettenbefristungen sind ein                                 Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
oder Schwangerschaft», erzählt      häufiger Grund für Klagen vor
Daniel Marquard, Fachanwalt für     Gericht.»                           Hoheluftchaussee 85, 20253 Hamburg
Arbeitsrecht in Hamburg.                                                Tel. 040 40 17 84 0, Fax: 040 40 17 84 40
                                    Kettenbefristungen unzulässig       E-Mail: kanzlei@raweiss.de
   «Beim Befristungsrecht gibt                                          www.raweiss.de
es leider sehr viele Stolperfal-       Besteht der Verdacht, dass
len», erklärt Putthoff. Probleme    die Befristung nicht rechtens war,  Unsere Antwort
gebe es häufig mit der Verlänge-    können die Betroffenen klagen.      auf den Fachkräftemangel
rung befristeter Verträge - sie     Die Entfristungsklage müsse
müsse schriftlich erfolgen «und     spätestens drei Wochen nach          Baumaschinen- und Großgeräteführer/in
zwar vor Ablauf der Befristung».    dem Ende des Arbeitsverhält-
Dabei dürfen die Vertragsbedin-     nisses eingereicht werden.               Inkl. Führerschein Kl. C/CE*, Beginn: 29.05.2017, Dauer: 6 Monate
gungen nicht verändert werden:
«Das wäre ein Neuabschluss,            «Mit etwas Glück erklärt das      Betreuungskraft nach §53c SGB XI (ehem. §87b SGB XI)
der ohne Sachgrund nicht zuläs-     Gericht die Befristung für unwirk-
sig ist», warnt die Expertin.       sam», bestätigt Kleinheinz. Doch         Beginn: 12.06.2017, Dauer: 4,5 Monate
                                    es muss nicht immer gleich der
   Eine Befristung sei immer        Gang vor Gericht sein: Mitarbei-     Reinigungsfachkraft optional mit Führerschein Kl. B
dann unwirksam, wenn Befris-        ter könnten sich auch an den
tungszeiten überschritten wer-      Betriebsrat oder den Personalrat         Beginn: 24.07.2017, Dauer: 6,5 Monate
den, sagt Marquard. Wenn die        wenden. «Wenn die Befristung
Arbeit danach fortgesetzt wird,     ganz offenbar unwirksam ist,         Multifunktionale Servicekraft im Sicherheitsgewerbe
entsteht automatisch ein unbefris-  kann man auch den Arbeitgeber
tetes Arbeitsverhältnis. Mitunter   direkt darauf ansprechen.»               Beginn: 12.06.2017, Dauer: 2,5 Monate                                 JoAbFgceöerndmntuetöerrgrufülnoircgdhAeü.rrbbeBeriFt,D
komme es auch vor, dass ein
                                                                        * Führerscheinausbildung durch eine AZAV zertifizierte Vertragsfahrschule

                                                                        Interessiert? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
                                                                        TÜV NORD Technisches Schulungszentrum GmbH & Co. KG
                                                                        Gründgensstraße 6  22309 Hamburg  tsn-hamburg@tuev-nord.de
                                                                        www.tuevnordschulungszentrum.de

                                                                        Beratung und Information unter Telefon 040 780814-0
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