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                                                                                                         Jobwoche.de

Insolvenz - Was nun?

Was Mitarbeiter wissen müssen, wenn die Firma pleite ist

Frankfurt – Aus! Schluss!           Beispiel mangels Aufträgen        dieser Zeit prüft zuerst ein vor-  behinderten oder Betriebsrats-
Vorbei! Für Mitarbeiter ist es      oder bei Stilllegung eines        läufiger Insolvenzverwalter, wie   mitgliedern.
in der Regel ein Schock, wenn       Betriebsteils.                    bzw. ob sich die Ansprüche der
der Arbeitgeber Insolvenz                                             Gläubiger überhaupt befriedi-      Was ist mit
anmeldet. Das gilt selbst           Expertentipp:                     gen lassen. «In dieser Phase       Urlaubsansprüchen?
dann, wenn seit Monaten die         Die Rechtslage ist kompliziert,   gelten selbstverständlich alle
Gerüchteküche am Brodeln            betont Oberthür. Besteht viel-    tariflichen und arbeitsvertrag-    «Alle Ansprüche auf Urlaub und
ist. Wichtig ist nun, dass          leicht Anspruch auf einen ande-   lichen Kündigungsfristen wei-      Urlaubsentgelt bleiben vor und
Betroffene ihre Rechte ken-         ren, freien Arbeitsplatz? Gab es  ter», sagt Andrej Wroblewski.      während des Insolvenzverfah-
nen. Hier kommen wichtige           eine Sozialauswahl? Handelt es    Er ist anerkannter Arbeits- und    rens bestehen», sagt Elke
Fragen und Antworten:               sich beim Verkauf um einen        Insolvenzrechtsexperte der IG      Trapp-Blocher. Das gelte auch
                                    Betriebsübergang, der den         Metall in Frankfurt am Main.       für mögliche Abgeltungsan-
Ist Insolvenz ein                   neuen Eigentümer zur Über-        Wenn danach das eigentliche        sprüche für nicht genommene
Kündigungsgrund?                    nahme der Arbeitsverträge ver-    Insolvenzverfahren eröffnet        Urlaubstage, so die auf Arbeits-
                                    pflichtet? «Arbeitnehmer sollten  wird, verkürzen sich längere       recht spezialisierte Anwältin
Einen Kündigungsgrund «Insol-       sich daher bei einer Kündigung    Fristen auf drei Monate. Kür-      aus Stuttgart.
venz» gibt es nicht. «Ohne trifti-  in der Insolvenz sofort beraten   zere Fristen gelten weiter.
gen Grund kann auch ein             lassen.»                                                             Expertentipp:
Insolvenzverwalter keine Kündi-                                       Expertentipp:                      Mitarbeiter können Urlaub wie
gung aussprechen», sagt             Wie schnell kommt                 Ein gesetzlicher Sonderkündi-      gewohnt beantragen. «Passt
Nathalie Oberthür, Fachanwäl-       die Kündigung?                    gungsschutz bestehe weiterhin,     der Urlaub in die betrieblichen
tin für Arbeitsrecht in Köln. In-                                     betont Wroblewski. Das gelte       Abläufe, gibt es keinen Grund
frage kommen jedoch betriebs-       Am Anfang steht immer ein vor-    zum Beispiel für Kündigungen       für eine Ablehnung», sagt die
bedingte Kündigungen, zum           läufiges Insolvenzverfahren. In   im Mutterschutz, von Schwer-       Expertin. Das gilt auch dann,
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