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8 Wissen & mehr 4. - 17. April 2017
Jobwoche.de
Insolvenz - Was nun?
Was Mitarbeiter wissen müssen, wenn die Firma pleite ist
Frankfurt – Aus! Schluss! Beispiel mangels Aufträgen dieser Zeit prüft zuerst ein vor- behinderten oder Betriebsrats-
Vorbei! Für Mitarbeiter ist es oder bei Stilllegung eines läufiger Insolvenzverwalter, wie mitgliedern.
in der Regel ein Schock, wenn Betriebsteils. bzw. ob sich die Ansprüche der
der Arbeitgeber Insolvenz Gläubiger überhaupt befriedi- Was ist mit
anmeldet. Das gilt selbst Expertentipp: gen lassen. «In dieser Phase Urlaubsansprüchen?
dann, wenn seit Monaten die Die Rechtslage ist kompliziert, gelten selbstverständlich alle
Gerüchteküche am Brodeln betont Oberthür. Besteht viel- tariflichen und arbeitsvertrag- «Alle Ansprüche auf Urlaub und
ist. Wichtig ist nun, dass leicht Anspruch auf einen ande- lichen Kündigungsfristen wei- Urlaubsentgelt bleiben vor und
Betroffene ihre Rechte ken- ren, freien Arbeitsplatz? Gab es ter», sagt Andrej Wroblewski. während des Insolvenzverfah-
nen. Hier kommen wichtige eine Sozialauswahl? Handelt es Er ist anerkannter Arbeits- und rens bestehen», sagt Elke
Fragen und Antworten: sich beim Verkauf um einen Insolvenzrechtsexperte der IG Trapp-Blocher. Das gelte auch
Betriebsübergang, der den Metall in Frankfurt am Main. für mögliche Abgeltungsan-
Ist Insolvenz ein neuen Eigentümer zur Über- Wenn danach das eigentliche sprüche für nicht genommene
Kündigungsgrund? nahme der Arbeitsverträge ver- Insolvenzverfahren eröffnet Urlaubstage, so die auf Arbeits-
pflichtet? «Arbeitnehmer sollten wird, verkürzen sich längere recht spezialisierte Anwältin
Einen Kündigungsgrund «Insol- sich daher bei einer Kündigung Fristen auf drei Monate. Kür- aus Stuttgart.
venz» gibt es nicht. «Ohne trifti- in der Insolvenz sofort beraten zere Fristen gelten weiter.
gen Grund kann auch ein lassen.» Expertentipp:
Insolvenzverwalter keine Kündi- Expertentipp: Mitarbeiter können Urlaub wie
gung aussprechen», sagt Wie schnell kommt Ein gesetzlicher Sonderkündi- gewohnt beantragen. «Passt
Nathalie Oberthür, Fachanwäl- die Kündigung? gungsschutz bestehe weiterhin, der Urlaub in die betrieblichen
tin für Arbeitsrecht in Köln. In- betont Wroblewski. Das gelte Abläufe, gibt es keinen Grund
frage kommen jedoch betriebs- Am Anfang steht immer ein vor- zum Beispiel für Kündigungen für eine Ablehnung», sagt die
bedingte Kündigungen, zum läufiges Insolvenzverfahren. In im Mutterschutz, von Schwer- Expertin. Das gilt auch dann,