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18. Februar - 2. März 2020                                                          Ratgeber  5

Jobwoche.de                                                                      ANZEIGEN

                         Ein Aufhebungsvertrag kann den Ausstieg
                  aus einem Unternehmen planbarer machen. Am
                  besten holen sich Arbeitnehmer dazu Beratung.

                                                    FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA

des Arbeitsverhältnisses nicht     bruttoeinkommen von 50.000
veranlasst oder verschuldet hat,   Euro. Er bekommt eine Abfin-
sondern dies allein auf Betreiben  dung in Höhe von ebenfalls
des Arbeitgebers erfolgt. Zudem    50.000 Euro. «Für die 100.000
muss der Arbeitnehmer die          Euro müsste er in dem jeweiligen
Kündigungsfrist für das            Kalenderjahr deutlich mehr Steu-
Beendigungsdatum einhalten.        ern zahlen als in den Jahren
                                   zuvor», so Schipp.
Turboklausel: Vergütung
plus Abfindung                     Steuerbelastung mindern

«Bei einem Aufhebungsvertrag       Um das zu vermeiden, lohnt sich
kann auch eine sogenannte          oft die sogenannte Fünftelrege-
Turboklausel vorteilhaft sein»,    lung, mit der der Arbeitnehmer
erklärt Schipp. Darin können       die Steuerlast mindern kann.
beide Seiten festlegen, dass der   Dabei wird fiktiv so verfahren, als
Arbeitnehmer das Unternehmen       erhielte der Arbeitnehmer über
schon vor dem vorgesehenen         einen Zeitraum von fünf Jahren
Ende des Arbeitsverhältnisses      jeweils ein Fünftel der Abfindung.
verlässt und die dann noch aus-    Das reduziert in aller Regel den
stehende Vergütung zusätzlich      zu zahlenden Steuerbetrag.
zur Abfindung bekommt.
                                   Was auch wichtig ist zu wissen:
Egal, ob mit oder ohne Aufhe-      «Selbst wenn eine Abfindung in
bungsvertrag: Sozialabgaben        einem Sozialplan vereinbart ist,
wie Beiträge zur Renten-, Kran-    heißt das nicht, dass man eine
ken-, Pflege- und Arbeitslosen-    Kündigung akzeptieren müsste»,
versicherung fallen bei einer      sagt Menssen. Klagt ein Arbeit-
Abfindung nicht an. Allerdings     nehmer trotzdem gegen seine
sind sie voll zu versteuern.       Kündigung, kann im Zuge einer
                                   Klage eine Situation entstehen,
Schipp nennt ein Beispiel: Ein     die eine höhere Abfindung er-
Arbeitnehmer hat ein Jahres-       möglicht. Text Sabine Meuter, dpa
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