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18. Februar - 2. März 2020 Ratgeber 5
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Ein Aufhebungsvertrag kann den Ausstieg
aus einem Unternehmen planbarer machen. Am
besten holen sich Arbeitnehmer dazu Beratung.
FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA
des Arbeitsverhältnisses nicht bruttoeinkommen von 50.000
veranlasst oder verschuldet hat, Euro. Er bekommt eine Abfin-
sondern dies allein auf Betreiben dung in Höhe von ebenfalls
des Arbeitgebers erfolgt. Zudem 50.000 Euro. «Für die 100.000
muss der Arbeitnehmer die Euro müsste er in dem jeweiligen
Kündigungsfrist für das Kalenderjahr deutlich mehr Steu-
Beendigungsdatum einhalten. ern zahlen als in den Jahren
zuvor», so Schipp.
Turboklausel: Vergütung
plus Abfindung Steuerbelastung mindern
«Bei einem Aufhebungsvertrag Um das zu vermeiden, lohnt sich
kann auch eine sogenannte oft die sogenannte Fünftelrege-
Turboklausel vorteilhaft sein», lung, mit der der Arbeitnehmer
erklärt Schipp. Darin können die Steuerlast mindern kann.
beide Seiten festlegen, dass der Dabei wird fiktiv so verfahren, als
Arbeitnehmer das Unternehmen erhielte der Arbeitnehmer über
schon vor dem vorgesehenen einen Zeitraum von fünf Jahren
Ende des Arbeitsverhältnisses jeweils ein Fünftel der Abfindung.
verlässt und die dann noch aus- Das reduziert in aller Regel den
stehende Vergütung zusätzlich zu zahlenden Steuerbetrag.
zur Abfindung bekommt.
Was auch wichtig ist zu wissen:
Egal, ob mit oder ohne Aufhe- «Selbst wenn eine Abfindung in
bungsvertrag: Sozialabgaben einem Sozialplan vereinbart ist,
wie Beiträge zur Renten-, Kran- heißt das nicht, dass man eine
ken-, Pflege- und Arbeitslosen- Kündigung akzeptieren müsste»,
versicherung fallen bei einer sagt Menssen. Klagt ein Arbeit-
Abfindung nicht an. Allerdings nehmer trotzdem gegen seine
sind sie voll zu versteuern. Kündigung, kann im Zuge einer
Klage eine Situation entstehen,
Schipp nennt ein Beispiel: Ein die eine höhere Abfindung er-
Arbeitnehmer hat ein Jahres- möglicht. Text Sabine Meuter, dpa