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12. - 24. Juni 2019
12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Aus dem Arbeitsrecht
Verdienstgrenzen bei Minijob
beachten: Versteuerung wählbar
Wer einen Minijob annimmt, darf höchstens bis zu 450 Euro
im Monat verdienen. Auf das Jahr umgerechnet, liegt die Ver-
dienstgrenze bei 5.400 Euro. Wichtig zu wissen: Auch ein-
malige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen
dazu. Darauf sollten Minijobber achten.
Grundsätzlich muss der Lohn aus dem Minijob nicht in der
Einkommensteuererklärung angegeben werden - vorausgesetzt,
der Minijobber wählt die Pauschalversteuerung, erklärt die
Bundessteuerberaterkammer. Denn dann ist die Steuer bereits
mit zwei Prozent abgegolten. Alternativ können sich Minijobber
für die individuelle Besteuerung entscheiden - dann hängt die
Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Steuerklasse des
Minijobbers ab.
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In Deutschland ist Schülerarbeit gesetzlich
geregelt, um Kinder und Jugendliche vor
Schaden an Leib und Seele zu bewahren.
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