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19. Februar - 4. März 2019 Ratgeber 13
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Die Form spielt eine Rolle: Damit ein Aufhebungsvertrag wirk-
sam ist, muss er vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber
unterschrieben werden. FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA
sind ebenfalls unwirksam. Wichtig Ein weiterer Vorteil für den Be-
ist laut Schipp, dass der Vertrag schäftigten: Der Aufhebungsver-
von beiden Seiten im Original trag ist ein Vertrag, bei dem der
unterschrieben wird. «Einen Auf- Mitarbeiter die Bedingungen mit-
hebungsvertrag unterzeichnen gestalten kann. So kann er bei-
und ihn dann der Gegenseite mai- spielsweise eine Abfindung aus-
len oder faxen, ist ungültig», so handeln oder sich ein Vorschlags-
Schipp, der in der Arbeitsgemein- recht für ein Arbeitszeugnis ein-
schaft Arbeitsrecht im Deutschen räumen lassen. Kommt es zu einer
Anwaltverein tätig ist. Abfindungszahlung, muss der
Arbeitnehmer dafür lediglich
«Keinesfalls darf der Arbeitneh- Steuern zahlen - «und keine
mer bedroht werden, umgehend Beiträge zur Renten-, Kranken-,
den Aufhebungsvertrag zu unter- Pflege- und Arbeitslosenversiche-
schreiben», betont Menssen. In rung», betont Menssen.
einem solchen Fall ist der Vertrag
ebenfalls unwirksam, wie ein Urteil Was aus Arbeitnehmersicht eben-
des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 2 falls wichtig ist: Es kann unter
AZR 412/91) gezeigt hat. Umständen eine Sperrfrist von bis
zu zwölf Wochen beim Arbeits-
Ein Aufhebungsvertrag kann für losengeld drohen. «Um das zu
Arbeitnehmer aber durchaus vor- vermeiden, muss ein wichtiger
teilhaft sein. Ein Beschäftigter Grund für den Abschluss eines
kann schnell - rein theoretisch Aufhebungsvertrags in der Verein-
sogar am selben Tag - aus einem barung klar genannt werden», so
Arbeitsvertrag herauskommen, Schipp. Das könnte zum Beispiel
wenn er entweder rasch eine neue sein, dass der Arbeitnehmer
Stelle antreten will oder er die ansonsten mit Bestimmtheit eine
Arbeitsbedingungen und das Be- Kündigung erhalten hätte und in
triebsklima in seinem derzeitigen der Vereinbarung nun eine
Joballtag als kaum erträglich emp- Abfindung geregelt ist.
findet.
Von Sabine Meuter, dpa