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19. Februar - 4. März 2019
Arbeitsrecht & mehr 11Jobwoche.de
Wenn man wegen eines Streiks Aus dem Arbeitsrecht
nicht oder nicht rechtzeitig zur
Arbeit kommt, kann man dem Chef Bei Versetzung: Betriebsrat darf
anbieten, von zu Hause aus zu Arbeitsvertrag nicht kontrollieren
arbeiten. Ein Recht darauf hat man
aber nicht. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA
Düsseldorf/München (dpa) - Wird eine Telearbeitsvereinbarung
vom Arbeitgeber aufgekündigt und Mitarbeiter damit ins
Unternehmen zurückgerufen, handelt es sich um eine
Versetzung. Auch wenn das der Zustimmung des Betriebs-
rats bedarf, hat die Arbeitnehmervertretung in einem solchen
Fall kein Recht, den Arbeitsvertrag grundsätzlich zu kontrol-
lieren. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeits-
gerichts München (Az.: 7 TaBV 19/18) hervor, auf das der
Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte verweist.
die Im konkreten Fall ging es um eine Projektmanagerin, die an drei
nicht bis vier Tagen pro Woche von zu Hause aus arbeitete. Auf Basis
ks im Öffentlichen Dienst wissen einer entsprechenden Vereinbarung in ihrem Vertrag kündigte der
Arbeitgeber die Telearbeit. Seine Begründung: Die
gen», schränkt der Berliner Sache des Arbeitnehmers sich Projektmanagerin müsse an ihrem Arbeitsplatz für Kunden
Fachanwalt ein. zu organisieren». Das ist ebenso erreichbar sein. Zugleich beantragte er für die Versetzung die
der Fall, wenn der Streik länger Zustimmung des Betriebsrats.
Lohnfortzahlung, wenn andauert.
die Arbeitsleistung aus Der Betriebsrat war der Meinung, dass die Kündigungsklausel im
persönlichen Gründen Gleiches gilt, wenn aufgrund Vertrag unwirksam sei und die Arbeitnehmerin benachteilige. Das
nicht erbracht werden kann eines Streiks die Bahnen nicht Gericht hielt die Versetzung aber für rechtmäßig: Das
fahren. Denn das sogenannte Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist nach
Über einen Zeitraum von maxi- Wegerisiko liegt beim Arbeitneh- Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Instrument zur
mal drei Tagen drohen dem mer: Wenn absehbar ist, dass es umfassenden Vertragskontrolle.
Arbeitnehmer dann voraussicht- Probleme im Nahverkehr gibt,
lich keine Nachteile. «Es lohnt müssen Arbeitnehmer alle Mög- Der Betriebsrat dürfe nach Ansicht der Richter daher auch bei
sich aber immer, das zunächst lichkeiten ausschöpfen, um einer Versetzung nicht prüfen, ob der Arbeitsvertrag grundsätzlich
im Gespräch mit dem Arbeit- pünktlich zu Arbeitsbeginn im in Ordnung ist. Seine Zustimmung verweigern darf er nur aus
geber zu klären», empfiehlt Büro zu sein. bestimmten im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Gründen
Bredereck. oder wenn die Versetzung als solche gesetzwidrig ist.
«Wer zu spät kommt, bekommt
Ein wichtiger Punkt: Diese Rege- für diese Zeit unter Umständen ANZEIGEN-HOTLINE 040 64 666 1600
lung greift nur, wenn Streiks kein Geld», erklärt Bredereck.
kurzfristig, zum Beispiel für den Wird der Arbeitgeber nicht recht- ANZEIGE
nächsten Tag, angekündigt wur- zeitig informiert, riskieren Arbeit-
den. Wenn schon längerfristig nehmer auch eine Abmahnung,
klar ist, dass die Kita oder Schule im Wiederholungsfall sogar eine
zubleiben wird, ist es «absolut Kündigung.