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19. Februar - 4. März 2019
10 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Aus dem Arbeitsrecht
Der Hund ist krank: Dürfen Kita zu und
Bahn fährt
Arbeitnehmer zu Hause bleiben? Das müssen Arbeitnehmer bei Strei
Frankfurt/Main (dpa) - Wer aus gesundheitlichen Gründen Berlin (dpa/tmn) Bei Streiks im zum Beispiel sein, einen Tag
nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen, kann sich öffentlichen Dienst, kommen Urlaub zu nehmen, Überstunden
krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls auch auf Arbeitnehmer viele abzubauen oder einen Tag im
Regelungen, die Eltern haben Anspruch auf bezahlte ernsthafte Probleme zu. Wer Homeoffice zu arbeiten. Viel-
Freistellung. Doch was ist, wenn der Hund oder ein anderes betreut die Kinder, wenn die leicht ist der Chef auch damit ein-
Haustier krank ist? Müssen Angestellte dann trotzdem zur Kita oder Schule schließt, und verstanden, dass die Kinder mit
Arbeit gehen? Oder haben sie sogar Anspruch auf eine wie komme ich zur Arbeit, zur Arbeit kommen. Ohne vorhe-
bezahlte Freistellung? wenn keine Bahnen fahren? rige Absprache gehe das aber
nicht.
«In diesen Fällen gibt es keinen Sonderurlaubsanspruch», sagt Ein Recht auf bezahlte Freistel-
Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der lung gibt es in solchen Fällen Hat der Arbeitnehmer wirklich
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein jedenfalls nicht automatisch. alles versucht, um die Betreuung
Hund ist nach ihrer Einschätzung nicht gleichzusetzen mit einem «Wenn Arbeitnehmer erfahren, seines Kindes sicherzustellen
Familienmitglied. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung habe dass die Kita zubleibt, müssen und zeigt sich der Arbeitgeber
der Arbeitnehmer in keinem Fall, erklärt die Arbeitsrechtlerin. sie sofort klären, wie sie die unkooperativ, können sich An-
Kinderbetreuung organisieren gestellte auf Paragraf 616 im
Doch ob der Arbeitnehmer entschuldigt der Arbeit fernbleiben können», erklärt Alexander Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
darf, sei eine andere Frage: Wenn der Hund wirklich sehr krank ist Bredereck, Fachanwalt für berufen. Er besagt, dass Arbeit-
und es niemanden gibt, der sich um ihn kümmern kann, dann Arbeitsrecht in Berlin. nehmer auch dann weiter Gehalt
könne dem Arbeitnehmer aus Tierschutzgründen der Weg zur bekommen, wenn ihnen die
Arbeit «unmöglich» sein, erklärt Reinhard. Am besten sei es, den Arbeit- Erfüllung ihrer Arbeitsleistung
geber unverzüglich zu informie- aus persönlichen Gründen nicht
«Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den ren und möglichst gemeinsam möglich sein sollte. «Es darf aber
Interessen des Arbeitgebers kann dazu führen, dass ich zu Hause eine Lösung zu finden: Das kann kein eigenes Verschulden vorlie-
bleiben darf», so die Anwältin. Wer sich in diesen Ausnahmefällen
bei dem Arbeitgeber unverzüglich abmeldet und den Hund zum
Tierarzt bringt, riskiere keine Abmahnung.
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Die nächste JOBWOCHE erscheint am 5. März 2019
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