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     22. Jan. - 4. Febr. 2019    Arbeitsrecht & mehr
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       Wer beruflich viel auf Achse ist, kann den Reiseweg nicht
       immer auf die Arbeitszeit anrechnen. FOTO:  MASCHA BRICHTA  Aus dem Arbeitsrecht



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                                                                  nur bei Vorsatz

                                                                  Schadenersatz  oder  Schmerzensgeld  nach  einem  Arbeits-
                                                                  unfall muss ein Arbeitgeber nur zahlen, wenn ihm vorsätzli-
                                                                  ches  Handeln  nachzuweisen  ist.  Auf  ein  entsprechendes
                                                                  Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa
                                                                  298/17) weist der Bund-Verlag hin.


                                                                  Im  konkreten  Fall  war  einer  Verkäuferin  beim  Aufräumen  eine
                                                                  Palette auf den Fuß gefallen. Sie brach sich zwei Zehen und war
                                                                  zunächst sechs Wochen arbeitsunfähig, fiel aber nach kurzer Zeit
                                                                  im Job in Folge ihrer Verletzung für mehr als ein Jahr aus. Von
                                                                  ihrem  Arbeitgeber  verlangte  sie  Schadenersatz  und  Schmer-
                                                                  zensgeld, da er gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen habe.
                                                                  Das Gericht entschied, dass allein die vorsätzliche Missachtung
                                                                  von Unfallverhütungsvorschriften nicht genüge, um vorsätzliches
                                                                  auf Schmerzensgeld.
                                                                  Handeln  anzunehmen.  Deswegen  bestehe  auch  kein  Anspruch

                                                                  Krank im Urlaub: Tage

                                                                  werden gutgeschrieben


                                                                  Kaum lässt während des Urlaubs die Anspannung nach, lie-
                                                                  gen viele Beschäftigte krank im Bett. Wer in seinem Urlaub
                                                                  krank ist, bekommt die Tage aber gutgeschrieben.

                                                                  Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Voraussetzung dafür
                                                                  ist: Beschäftigte müssen sich bei ihrem Arbeitgeber unverzüglich
                                                                  krankmelden, gegebenenfalls auch aus dem Ausland. Außerdem
     Und wann wird die            Gehört das Reisen zur Hauptleis-  müssen  sie  darauf  achten,  ab  wann  sie  eine  Krankschreibung
     Reisezeit bezahlt?           tungspflicht  des  Arbeitnehmers,  vom  Arzt  einreichen  müssen.  Je  nach  betrieblicher  Regelung
                                  zählt  es  als  Arbeitszeit.  Das  kann das etwa am ersten oder nach dem dritten Tag der Krankheit
     Das ist umstritten. Eine gesetzli-  betrifft  zum  Beispiel  Lkw-  und  der Fall sein.
     che Regelung zur Vergütung gibt  Taxifahrer. Auch bei Handelsver-
     es nicht. Generell gilt: Falls nicht  tretern  und  Außendienstlern
     anders  vertraglich  vereinbart,  gehört das Reisen zum Job dazu  ANZEIGEN-HOTLINE 040 64 666 1600
     müssen  Reise-  und  Wegezeiten  und ist eine wesentliche arbeits-
     vergütet  werden,  solange  sie  in  vertragliche Leistung.
                                                                ANZEIGE
     die  reguläre  Arbeitszeit  fallen,
     ganz  gleich,  was  der  Arbeitneh-  Auf was muss ich als
     mer auf dem Weg treibt und ob  Arbeitnehmer achten?
     er im Auto oder in der Bahn sitzt.
     Liegt  die  Dienstreise  außerhalb  Die  Rechtsprechung  ist  in  die-
     der  regelmäßigen  Arbeitszeit,  sem  Bereich  nicht  einheitlich.
     zum  Beispiel  in  der  Nacht,  Abweichungen  in  Tarifverträgen
     kommt es auf den Einzelfall an.  oder   Betriebsvereinbarungen
     Da spielt dann unter Umständen  sind möglich. Arbeitnehmer soll-
     auch die berufliche Position eine  ten  deshalb  am  besten  vor  der
     Rolle: Je höher das Gehalt, desto  Reise  den  Umgang  mit  Arbeits-
     eher  entfällt  für  gewöhnlich  die  zeiten  und  Dienstreisen  klären.
     Vergütungspflicht.           «Und  wer  viel  Dienstreisen  im
                                  Job  machen  muss,  sollte  auf
     Gilt das auch für            klare  Regeln  im  Arbeitsvertrag
     Außendienstmitarbeiter?      achten», rät Anwalt Trabhardt.
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