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22. Jan. - 4. Febr. 2019
Aus dem Arbeitsrecht
Kennenlern-Phase: Rechte und
Regeln in der Probezeit
Nach einem langen Bewerbungsverfahren hat sich der
Arbeitgeber endlich entschieden, und der erste Arbeitstag
steht an. Doch sicher ist der neue Job noch nicht. Denn am
Anfang steht oft die Probezeit. «Die Probezeit ist ein
Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser
kennenzulernen», erklärt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin
des Verbraucherportals Finanztip.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer
kann individuell vereinbart werden, wie Schön erklärt. Allerdings
gilt: Länger als sechs Monate darf die Probezeit nicht sein, denn
dann können sich Beschäftigte auf das Kündigungsschutzgesetz
berufen.
Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgeleg-
Arbeitsverhältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgeber keinen Alles zur
ten Zeitraum die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei
Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Mainz. Eine Besonderheit in der Probezeit: Wird einem
Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des
Job gilt die Entgeltfortzahlung. «Und in den ersten vier Wochen Diensreise
Kündigungsgrund.
Wer in der Probezeit erkrankt, muss das unverzüglich dem
Arbeitgeber melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vor-
legen. Geld gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen
springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein», erklärt Britta
Beate Schön.
Auch Urlaub zu nehmen ist erlaubt. Zwar haben Mitarbeiter nicht Was Beschäftigte wissen müssen
sofort den vollen Jahresurlaub zur Verfügung. Aber: In den ersten
sechs Monaten erwerben Beschäftigte pro Monat ein Zwölftel Hamburg - Dienstreisen ge- Arbeitszeitgesetz dürfen Be-
ihres Jahresurlaubs - und den dürfen sie auch nehmen. hören für viele Arbeitnehmer schäftigte aus Gesundheits- und
zum Alltag. Dabei treten immer Sicherheitsgründen im Schnitt
wieder Fragen auf. Zum Bei- nicht mehr als acht Stunden am
spiel: Was genau zählt zur Tag arbeiten. Reine Wegezeiten
Die nächste JOBWOCHE erscheint am 5. Februar 2019 Arbeitszeit? Die wichtigsten von Dienstreisen im Zug oder im
Antworten im Überblick: Flugzeug werden dabei aber
nicht angerechnet - außer der
Ist die Fahrt ins Büro Chef gibt einem Arbeit mit auf die
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bereits Arbeitszeit? Reise: Wenn der Beschäftigte in
öffentlichen Verkehrsmitteln Ak-
Nein, das gilt klar als Freizeit. Auf ten sichten und Vorträge vorbe-
dem Weg zur Arbeitsstätte und reiten muss, geht das nach
zurück steht der Beschäftigte einem Urteil des Bundesarbeits-
dem Chef nämlich nicht zur gerichts auf das Arbeitszeitkonto.
Verfügung. «Die Arbeitszeit be- Dasselbe gilt, wenn der Reisen-
ginnt am Betriebstor. Das Anfah- de selbst ein Auto zum Termin
ren zum Büro ist privat», sagt der lenken muss - denn hinter dem
Arbeitsrechtler Norbert Behm Steuer bleibt ihm nicht überlas-
aus Überlingen am Bodensee. sen, wie er die Zeit nutzt. «Aber
wenn es mir freigestellt bleibt, ob
Werden Dienstreisen auf die ich Zeitung lese oder etwas vor-
Arbeitszeit angerechnet? bereite, gilt das als Ruhezeit»,
sagt der Hamburger Anwalt
Das kommt darauf an. Nach dem Sebastian Trabhardt.