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100 Arbeitsrecht & mehr                                                                        Jobwoche.de
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      Aus dem Arbeitsrecht




       Kennenlern-Phase: Rechte und

       Regeln in der Probezeit

       Nach  einem  langen  Bewerbungsverfahren  hat  sich  der
       Arbeitgeber  endlich  entschieden,  und  der  erste  Arbeitstag
       steht an. Doch sicher ist der neue Job noch nicht. Denn am
       Anfang  steht  oft  die  Probezeit.  «Die  Probezeit  ist  ein
       Instrument  für  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,  sich  besser
       kennenzulernen», erklärt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin
       des Verbraucherportals Finanztip.
       Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer
       kann individuell vereinbart werden, wie Schön erklärt. Allerdings
       gilt: Länger als sechs Monate darf die Probezeit nicht sein, denn
       dann können sich Beschäftigte auf das Kündigungsschutzgesetz
       berufen.
       Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgeleg-
       Arbeitsverhältnisses  gekündigt,  benötigt  der  Arbeitgeber  keinen Alles zur
       ten  Zeitraum  die  Kündigungsfrist  für  beide  Seiten  auf  zwei
       Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht in
       Mainz.  Eine  Besonderheit  in  der  Probezeit:  Wird  einem
       Arbeitnehmer  während  der  ersten  sechs  Monate  des
       Job gilt die Entgeltfortzahlung. «Und in den ersten vier Wochen Diensreise
       Kündigungsgrund.
       Wer  in  der  Probezeit  erkrankt,  muss  das  unverzüglich  dem
       Arbeitgeber melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vor-
       legen. Geld gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen
       springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein», erklärt Britta
       Beate Schön.
       Auch Urlaub zu nehmen ist erlaubt. Zwar haben Mitarbeiter nicht  Was Beschäftigte wissen müssen
       sofort den vollen Jahresurlaub zur Verfügung. Aber: In den ersten
       sechs  Monaten  erwerben  Beschäftigte  pro  Monat  ein  Zwölftel  Hamburg  -  Dienstreisen  ge-  Arbeitszeitgesetz  dürfen  Be-
       ihres Jahresurlaubs - und den dürfen sie auch nehmen.    hören  für  viele  Arbeitnehmer  schäftigte aus Gesundheits- und
                                                                zum Alltag. Dabei treten immer  Sicherheitsgründen  im  Schnitt
                                                                wieder  Fragen  auf.  Zum  Bei-  nicht mehr als acht Stunden am
                                                                spiel:  Was  genau  zählt  zur  Tag arbeiten. Reine Wegezeiten
       Die nächste JOBWOCHE erscheint am 5. Februar 2019        Arbeitszeit?  Die  wichtigsten  von Dienstreisen im Zug oder im
                                                                Antworten im Überblick:       Flugzeug  werden  dabei  aber
                                                                                              nicht  angerechnet  -  außer  der
                                                                Ist die Fahrt ins Büro        Chef gibt einem Arbeit mit auf die
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                                                                                              öffentlichen  Verkehrsmitteln  Ak-
                                                                Nein, das gilt klar als Freizeit. Auf  ten  sichten  und  Vorträge  vorbe-
                                                                dem  Weg  zur  Arbeitsstätte  und  reiten  muss,  geht  das  nach
                                                                zurück  steht  der  Beschäftigte  einem Urteil des Bundesarbeits-
                                                                dem  Chef  nämlich  nicht  zur  gerichts auf das Arbeitszeitkonto.
                                                                Verfügung.  «Die  Arbeitszeit  be-  Dasselbe gilt, wenn der Reisen-
                                                                ginnt am Betriebstor. Das Anfah-  de  selbst  ein  Auto  zum  Termin
                                                                ren zum Büro ist privat», sagt der  lenken  muss  -  denn  hinter  dem
                                                                Arbeitsrechtler  Norbert  Behm  Steuer  bleibt  ihm  nicht  überlas-
                                                                aus Überlingen am Bodensee.   sen, wie er die Zeit nutzt. «Aber
                                                                                              wenn es mir freigestellt bleibt, ob
                                                                Werden Dienstreisen auf die   ich Zeitung lese oder etwas vor-
                                                                Arbeitszeit angerechnet?      bereite,  gilt  das  als  Ruhezeit»,
                                                                                              sagt  der  Hamburger  Anwalt
                                                                Das kommt darauf an. Nach dem  Sebastian Trabhardt.
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