Page 10 - JOBWOCHE
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100 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
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8. - 21. Januar 2019
Schöner Brauch oder
Sachbeschädigung? Auch
Aus dem Arbeitsrecht an Weiberfastnacht sollten
Berufstätige nachfragen,
bevor sie mit der Schere
auf die Krawatte eines
Kann ich meinen Arbeitsvertrag Kollegen losgehen.
FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA
schon vor dem ersten Arbeitstag
wieder kündigen?
Bewerber können abwägen, abwarten und hoch pokern, aber
irgendwann müssen sie sich entscheiden: Nehme ich das
Angebot eines Arbeitgebers an oder nicht? Sobald die
Unterschrift getrocknet ist, gibt es kein Zurück mehr. Oder
etwa doch? Können Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag noch
vor dem ersten Antrittstag kündigen? «Prinzipiell ja», sagt
Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im
Deutschen Anwaltverein. «Häufig enthalten Arbeitsverträge
jedoch Klauseln, die eine Kündigung vor Dienstantritt aus-
schließen.» Jeck bei der
Aufgrund dieser Regel heißt es dann: Der Arbeitgeber muss min-
destens für einen Tag seinen Job antreten, bevor er kündigen
kann. Davon habe zwar in der Regel kein Arbeitgeber etwas - die
Hürden, vor Dienstantritt einfach zu kündigen, seien für den Was an Karneval geht - und was
Arbeitnehmer dennoch höher. «Das mindert das Risiko schon
sehr», so die Einschätzung des Experten. Helau und Alaaf oder Arbeit für Arbeitsrecht. Gleiches gilt für
wie immer? Karneval wird eine zurückhaltende Dekoration,
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Klausel, kann es sein, nicht überall gefeiert - und offi- die Luftschlange am Monitor auf
dass der Arbeitgeber bei Nichtantritt Schadenersatzansprüche zielle Feiertage sind Rosen- dem Schreibtisch zum Beispiel.
gegen ihn geltend macht. montag und Altweiber auch «Der Arbeitgeber kann aber ein-
nicht. Auch überzeugte Jecken greifen, wenn jemand publikums-
Auch wenn ein Arbeitnehmer noch vor dem ersten Antrittstag kün- müssen also zur Arbeit. Doch nah arbeitet», sagt der Experte.
digt, muss er die im Vertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist ein- was ist dort erlaubt? Und was
halten. Je nachdem, wie weit der Kündigungszeitpunkt in der nicht? Am Empfang können Pappnasen
Zukunft liegt, kann es sein, dass der Arbeitnehmer die Stelle noch also verboten sein, an anderen
für einige Zeit antreten muss - oder eben nicht. Mit Pappnase am Schreibtisch Arbeitsplätzen dafür nicht. Gibt
Ein klein wenig Narrenfreiheit es einen Betriebsrat, muss die-
gibt es auch am Arbeitsplatz. ser solchen Regelungen erst
«Verkleidet zur Arbeit zu kom- zustimmen.
Die nächste JOBWOCHE erscheint am 22. Januar 2019 men, halte ich in vielen Fällen
schon für akzeptabel», sagt Krawatte abschneiden
Hans-Georg Meier, Fachanwalt Dieser Brauch ist vielerorts tradi-
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