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11. Juli 2017 - 21. August 2017

8 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

 Meldungen                                                                Sommer-
                                                                          Dresscode
 Arbeitnehmer müssen Pausenzeiten
 nicht haargenau einhalten                                                Luftige Kleidung im Büro:
                                                                          Was der Chef verbieten darf!
  Für die Pause im Job gibt es oft genaue Vorschriften. Wer mal
  ein paar Minuten daneben liegt, muss aber nicht unbedingt Ärger         Hitzewelle in Deutschland! Vie-
  befürchten. Das geht aus einer Entscheidung des                         le Angestellte sehnen sich der-
  Arbeitsgerichts Siegburg hervor (Az.: 4 BV 56/16), auf die der          zeit nach einem knappen T-
  Bund-Verlag hinweist. Nicht jede Nichteinhaltung der                    Shirt statt Hemd und Krawatte,
  Pausenzeiten ist demnach ein Arbeitszeitbetrug.                         einem luftigen Röckchen statt
                                                                          Business-Kostüm oder gar
  Im verhandelten Fall ging es um ein Betriebsratsmitglied, das sich im   Flip-Flops statt edlem Leder-
  Pausenraum kurz hingelegt hatte - nach eigenen Angaben wenige           schuhwerk.
  Minuten vor dem offiziellen Beginn der Pausenzeit. Der Grund dafür
  seien starke Knieschmerzen gewesen. Der Arbeitgeber sagte dage-         Für einige Berufsgruppen ist das    Vorschriften
  gen aus, den Beschäftigten während der Arbeitszeit zweimal schla-       aber schlichtweg undenkbar.
  fend im Pausenraum erwischt zu haben. Er sah das als Arbeitszeit-       Bankangestellte in kurzen Hosen     Was erlaubt ist, hängt immer
  betrug und forderte vom Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung.       und barfüßige Flugbegleiterinnen    auch von der Branche ab. Ganz
                                                                          wird es sicher in absehbarer Zu-    einfach ist es bei Sicherheits-
  Der Betriebsrat lehnte das jedoch ab - und das Gericht gab der          kunft nicht geben. Letzteren fällt  oder Hygiene-Vorschriften, die
  Mitarbeitervertretung Recht. Selbst wenn sich der Mitarbeiter nicht an  die Kleiderwahl besonders leicht,   häufig schon per Gesetz vorge-
  die Pausenzeiten gehalten hätte, rechtfertige dies die Kündigung        da sie ihre Arbeit in Uniformen     geben sind. Selbstverständlich
  noch nicht, auch nicht nach einer Abmahnung.                            verrichten. Was aber darüber        darf ein Arbeitgeber einem
                                                                          hinaus erlaubt ist und was der      Bauarbeiter vorschreiben, dass
ANZEIGEN                                                                  Chef verbieten darf, hängt immer    der einen Helm trägt. Auch wenn
                                                                          vom Einzelfall ab und ist nicht     jemand zum Beispiel in der
                                                                          ganz einfach zu beantworten.        Küche arbeitet, darf der Arbeit-
                                                                                                              geber ihm eine Kopfbedeckung
                                                                          Das gilt grundsätzlich              vorschreiben, damit die Haare
                                                                                                              nicht in die Suppe fallen.
                                                                          Zu den Nebenpflichten eines Ar-
                                                                          beitnehmers gehört auch die         Betriebsrat entscheidet mit
                                                                          Einhaltung von bestehenden
                                                                          Bekleidungsvorschriften. Die        Etwas komplizierter wird es,
                                                                          Frage ist, inwiefern diese aus der  wenn der Chef den Mitarbeitern
                                                                          betrieblichen Situation heraus      aus optischen Gründen bestimm-
                                                                          nachvollziehbar sind und sich       te Bekleidungsregeln verordnen
                                                                          plausibel begründen lassen. Der     will. Dann hat nämlich der
                                                                          Chef darf sich überall dort nicht   Betriebsrat ein Wort mitzureden.
                                                                          einmischen, wo etwaige Vor-         Hat man sich auf bestimmte
                                                                          schriften sich betrieblich nicht    Regeln geeinigt, ist es üblich,
                                                                          rechtfertigen lassen. Wer als       diese in einer Betriebsverein-
                                                                          Mitarbeiter beispielsweise nur      barung festzuschreiben. Diese
                                                                          am Telefon sitzt, ohne Kontakt      ist dann für die Mitarbeiter bin-
                                                                          nach außen zu haben, muss sich      dend. Wer sich darüber hinweg-
                                                                          keinem detaillierten Dresscode      setzt, riskiert eine Abmahnung
                                                                          unterwerfen.

                                                                          Sicherheits- oder Hygiene-
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