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11. Juli 2017 - 21. August 2017                                                                   9

Arbeitsrecht & mehrJobwoche.de

Flip-Flops bei der Arbeit? Wenn                                            Ratgeber
  Sie kein Bademeister sind, ist
                                                                           Diskriminierungsopfer
das ein No-Go! FOTO: FOTOLIA.DE

                                                                           Opfer von Diskriminierung im Job haben Anspruch auf
                                                                           Schadenersatz und eine Entschädigung. Allerdings müs-
                                                                           sen sie ihre Forderung rechtzeitig stellen - diese also inner-
                                                                           halb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten am besten
                                                                           schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Hilfe und Beratung
                                                                           erhalten Betroffene beim Betriebsrat sowie bei der
                                                                           Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

                                            für die Fluggastkontrolleure    Trotz Lärm: Professor muss lehren
                                            am Flughafen Köln-Bonn
                                             ging. „Es bedarf einer Ge-      Studenten können laut und undiszipliniert sein. Profes-
                                                                             soren dürfen deswegen aber nicht einfach den Raum
                                              samtabwägung zwischen          verlassen und die Lehrveranstaltung abbrechen.
                                               der Intensität des Ein-       Weigern sie sich nach einem Abbruch die Vorlesung wieder
                                                griffs und dem Gewicht       aufzunehmen, drohen ihnen sogar Disziplinarverfahren. Das
                                                                             berichtet die Zeitschrift «Forschung und Lehre». Sie bezieht
                                                 der ihn rechtfertigen-      sich auf eine Entscheidung des VG Münster (Az.: 13 K
                                                den Gründe; die Gren-        2354/14.0). Durch die Weigerung komme der Professor sei-
                                              ze der Zumutbarkeit darf       ner Lehrverpflichtung nicht nach. In dem verhandelten Fall
                                            nicht überschritten wer-         hatte ein Professor eine Pflicht-Vorlesung nach 20 Minuten
                                          den", heißt es im Urteil           abgebrochen, weil der Lärmpegel unzumutbar sei.
                                        (Landesarbeitsgericht Köln,
                                     Az.: 3 TaBV 15/10).                   ANZEIGEN

                                     Was der Chef in dem entschie-
                                     denen Fall vorschreiben durfte

                                     - Das Tragen von Unterwäsche,
                                     wobei der Arbeitgeber auch vor-
                                     schreiben darf, dass diese weiß
                                     oder in Hautfarbe sein muss und
                                     keine Embleme, Beschriftungen
                                     oder Muster enthalten darf.

und im Wiederholungsfall sogar       - Die Verpflichtung zum Tragen
die Kündigung.                       von Feinstrumpfhosen oder
                                     Socken.
Das passende Gerichtsurteil
                                     - Für Mitarbeiterinnen die vor-
Grundsätzlich stehen sich bei        geschriebene maximale Länge
Bekleidungsvorschriften am Ar-       der Fingernägel von 0,5 cm über
beitsplatz zwei Interessen ge-       der Fingerkuppe, da damit eine
genüber. Die Vorschrift, Arbeits-    von ihren Mitarbeiterinnen aus-
kleidung zu tragen, halten Juris-    gehende Verletzungsgefahr im
ten generell allerdings für unpro-   Umgang mit den Passagieren so
blematisch, denn das Interesse       weit wie möglich ausgeschlossen
des Chefs an einem einheitlichen     werde. Das modische Interesse
Erscheinungsbild seiner Mitar-       müsse zurücktreten.
beiter wiegt schwerer als das
Interesse des Mitarbeiters, sich     - Die Verpflichtung, dass die
individuell zu kleiden. Ein solcher  Haare grundsätzlich sauber, nie-
Eingriff in die Freiheit der Mitar-  mals ungewaschen oder fettig zu
beiter müsse aber immer verhält-     tragen sind und bei Männern vor
nismäßig sein, betonten die          Dienstbeginn eine Komplettrasur
Richter des Kölner Landesar-         erfolgt ist oder ein gepflegter Bart
beitsgerichts, als es in einem Fall  getragen wird.
um eine Betriebsvereinbarung
                                                    TEXT/QUELLE ARAG.DE
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