Page 9 - JOBWOCHE 14_2017
P. 9
11. Juli 2017 - 21. August 2017 9
Arbeitsrecht & mehrJobwoche.de
Flip-Flops bei der Arbeit? Wenn Ratgeber
Sie kein Bademeister sind, ist
Diskriminierungsopfer
das ein No-Go! FOTO: FOTOLIA.DE
Opfer von Diskriminierung im Job haben Anspruch auf
Schadenersatz und eine Entschädigung. Allerdings müs-
sen sie ihre Forderung rechtzeitig stellen - diese also inner-
halb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten am besten
schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Hilfe und Beratung
erhalten Betroffene beim Betriebsrat sowie bei der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
für die Fluggastkontrolleure Trotz Lärm: Professor muss lehren
am Flughafen Köln-Bonn
ging. „Es bedarf einer Ge- Studenten können laut und undiszipliniert sein. Profes-
soren dürfen deswegen aber nicht einfach den Raum
samtabwägung zwischen verlassen und die Lehrveranstaltung abbrechen.
der Intensität des Ein- Weigern sie sich nach einem Abbruch die Vorlesung wieder
griffs und dem Gewicht aufzunehmen, drohen ihnen sogar Disziplinarverfahren. Das
berichtet die Zeitschrift «Forschung und Lehre». Sie bezieht
der ihn rechtfertigen- sich auf eine Entscheidung des VG Münster (Az.: 13 K
den Gründe; die Gren- 2354/14.0). Durch die Weigerung komme der Professor sei-
ze der Zumutbarkeit darf ner Lehrverpflichtung nicht nach. In dem verhandelten Fall
nicht überschritten wer- hatte ein Professor eine Pflicht-Vorlesung nach 20 Minuten
den", heißt es im Urteil abgebrochen, weil der Lärmpegel unzumutbar sei.
(Landesarbeitsgericht Köln,
Az.: 3 TaBV 15/10). ANZEIGEN
Was der Chef in dem entschie-
denen Fall vorschreiben durfte
- Das Tragen von Unterwäsche,
wobei der Arbeitgeber auch vor-
schreiben darf, dass diese weiß
oder in Hautfarbe sein muss und
keine Embleme, Beschriftungen
oder Muster enthalten darf.
und im Wiederholungsfall sogar - Die Verpflichtung zum Tragen
die Kündigung. von Feinstrumpfhosen oder
Socken.
Das passende Gerichtsurteil
- Für Mitarbeiterinnen die vor-
Grundsätzlich stehen sich bei geschriebene maximale Länge
Bekleidungsvorschriften am Ar- der Fingernägel von 0,5 cm über
beitsplatz zwei Interessen ge- der Fingerkuppe, da damit eine
genüber. Die Vorschrift, Arbeits- von ihren Mitarbeiterinnen aus-
kleidung zu tragen, halten Juris- gehende Verletzungsgefahr im
ten generell allerdings für unpro- Umgang mit den Passagieren so
blematisch, denn das Interesse weit wie möglich ausgeschlossen
des Chefs an einem einheitlichen werde. Das modische Interesse
Erscheinungsbild seiner Mitar- müsse zurücktreten.
beiter wiegt schwerer als das
Interesse des Mitarbeiters, sich - Die Verpflichtung, dass die
individuell zu kleiden. Ein solcher Haare grundsätzlich sauber, nie-
Eingriff in die Freiheit der Mitar- mals ungewaschen oder fettig zu
beiter müsse aber immer verhält- tragen sind und bei Männern vor
nismäßig sein, betonten die Dienstbeginn eine Komplettrasur
Richter des Kölner Landesar- erfolgt ist oder ein gepflegter Bart
beitsgerichts, als es in einem Fall getragen wird.
um eine Betriebsvereinbarung
TEXT/QUELLE ARAG.DE