Page 3 - JOBWOCHE 14_2017
P. 3
11. Juli 2017 - 21. August 2017 3 ANZEIGE
Jobwoche.de
Körpernähe auf
Bestellung: Elisa Meyer
(r) hat das Kuscheln
zum Beruf gemacht -
der Trend aus den USA
hat es ihr angetan.
FOTO: IZA HEGEDÜS
ren im Netz. Die Informatiker eine 6-jährige Ausbildung.
mit detektivischem Gespür
beginnen dann, Daten zu Der Profi-Kuschler: Er bietet
sichern. Schmuse-Einheiten für Bares.
Die Idee dafür kommt aus den
Ocularist: Er fertigt Augen- USA. Die Kunden sind vor
prothesen an. Das ist vor allem Alleinerziehende oder
allem ein handwerklicher Be- Langzeit-Singles. Das Wich-
ruf: Jedes Glasauge wird indi- tigste sei, dass jeder sich an
viduell an den Patienten ange- die Regeln hält. Denn die
passt. Für diese Präzisions- Kuschelei hat nichts mit Sex
arbeit benötigen Ocularisten zu tun.
Einschulung: Angestellte
müssen Urlaub nehmen
Zu bestimmten Anlässen haben Arbeitnehmer ein Recht auf
Sonderurlaub. Dazu gehören beispielsweise die eigene
Hochzeit und die Geburt des eigenen Kindes. Die Einschulung
der Kinder gehört aber nicht dazu.
Wer als Berufstätiger beim ersten Schultag seiner Kinder dabei
sein will, muss daher in der Regel einen Urlaubstag opfern. Für
wichtige Ereignisse gibt es zwar einen gesetzlichen Freistellungs-
anspruch, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeits-
recht. Die Einschulung gehört nach der gängigen Auffassung aber
nicht dazu. Denkbar ist höchstens, dass es im Tarifvertrag oder der
Betriebsvereinbarung entsprechende Regeln gibt, die eine
Ausnahme erlauben.