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4. - 17. Februar 2020 3 ANZEIGE
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Ein Zeiterfassungssystem
mit Fingerprint dürfen
Arbeitgeber nur mit
Einwilligung der
Mitarbeiter nutzen.
FOTO: KIRSTEN NEUMANN / DPA
Selbstständig: 4 Voraussetzungen
für die Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung kann eine Absicherung für den Fall
sein, dass die Selbstständigkeit scheitert. Wer die Versicherung
abschließen möchte, muss in den letzten 2 Jahren vor der Exi-
stenzgründung mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen
sein. Darauf weist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung (IAB) hin. Entsprechendes gilt, wenn der Selbstständige
unmittelbar vor Beginn seiner Tätigkeit Anspruch auf Arbeits-
losengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung hatte.
Drei weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die selbstständige
Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen. Es darf
keine anderweitige Versicherungspflicht und auch keine
Versicherungsfreiheit, etwa durch Erreichen der Regelaltersgrenze der
Rentenversicherung, bestehen.