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24. Sept. - 7. Okt. 2019 Arbeitsrecht & mehr 13
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Urlaub dient der Erholung,
so will es das Gesetz. Der
Urlaubsanspruch kann daher
nicht einfach mit einer dauer-
haft verkürzten Arbeitszeit
abgegolten werden.
FOTO: ZACHARIE SCHEURER / DPA
st zur
da
von Urlaubstagen warnen
arbeitsgericht Köln Recht. Er zu erfüllen.
habe Anspruch auf Abgeltung
seines gesetzlichen Urlaubs für Der Urlaub sei auch nicht verfal-
2014, 2015 und 2016. Insgesamt len. In der Regel könne das nur
seien diese Urlaubstage mit ins- geschehen, wenn der Arbeitge-
gesamt 3.600 Euro brutto abzu- ber den Arbeitnehmer zuvor kon-
gelten. kret aufgefordert hat, den Urlaub
zu nehmen. Gleichzeitig muss er
Arbeitszeitverkürzung kann ihn deutlich darauf hinweisen,
Urlaub nicht ersetzen dass der Urlaub anderenfalls mit
Ablauf des Urlaubsjahrs oder des
Zur Begründung gab das Gericht Übertragungszeitraums erlö-
im Urteil an, dass die im Arbeits- sche.
vertrag vorgesehene Arbeitszeit-
verkürzung den Anspruch des Diese so genannte Initiativlast
Arbeitnehmers auf den gesetzli- des Arbeitgebers gelte für das
chen Erholungsurlaub nicht er- laufende Jahr ebenso wie für
setze. Der Zweck, dem Arbeit- Urlaub aus vorangegangenen
nehmer die Wiederherstellung Kalenderjahren. Dieser Verpflich-
und Auffrischung der Arbeitskraft tung sei der Apotheker nicht
zu ermöglichen, sei damit nicht nachgekommen.