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25. Juni - 12. August 2019          Arbeitsrecht & mehr 15

Jobwoche.de

                                         42,8                                                  Aus dem Arbeitsrecht
                                      Millionen
                                                                                               Darf der Arbeitgeber genehmigten
                                    In Deutschland gibt es
                                    mehr als 42,8 Millionen                                    Urlaub zurückziehen?
                                    Erwerbstätige, die jede
                                                                                               Der Urlaub war schon fest eingeplant, doch plötzlich heißt es:
                                       Minute insgesamt                                        «Wir haben einen Engpass, Sie müssen doch ins Büro kom-
                                       66.976 mal auf die                                      men!» Da stellt sich die Frage: Darf ein Arbeitgeber geneh-
                                                                                               migten Urlaub wieder zurücknehmen?
                                         Toilette gehen.
                                                                                               «Das geht eigentlich nicht», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt
                                                             FOTO: ©AFXHOME - STOCK.ADOBE.COM  für Arbeitsrecht. Genehmigt ein Arbeitgeber einen Urlaubsantrag,
                                                                                               sei das im Normalfall unwiderruflich. In Notfällen könnten sich
                                                                                               Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber einvernehmlich darauf eini-
                                                                                               gen, dass bereits genehmigter Urlaub doch nicht angetreten wird.
                                                                                               «Hatte ein Angestellter aber dann zum Beispiel schon eine Reise
                                                                                               geplant und Flüge gebucht, muss der Arbeitgeber im Zweifel dafür
                                                                                               aufkommen», erklärt Schipp vom Deutschen Anwaltverein. Und
                                                                                               was ist, wenn der Arbeitgeber Urlaub genehmigt, sich aber die
                                                                                               Möglichkeit des Widerrufs vorbehält? Dann können Arbeitnehmer
                                                                                               gegen einen erfolgten Widerruf vorgehen - etwa mit einer einst-
                                                                                               weiligen Verfügung, so der Fachanwalt. Selbst wenn der
                                                                                               Arbeitgeber das Recht auf Widerruf des Urlaubs im Arbeitsvertrag
                                                                                               festhält, sei diese Klausel rechtlich nicht wirksam.

                                                                                               ANZEIGEN

zu häufig geschieht und der         werden (ArbG Köln, AZ.: 6 Ca
Chef den Eindruck bekommt,          3846/09).
der Arbeitnehmer will sich vor
der Arbeit drücken. Der Gang        Mitspracherecht bei der
zur Toilette darf also nicht        Unterwäsche
unnötig in die Länge gezogen
werden. Wenn der Mitarbeiter        Was ich drunter trage, geht mei-
zum Beispiel auf der Toilette mit   nen Chef nichts an, könnte man
seinem Smartphone Nach-             denken. Doch so schräg und an-
richten liest oder sogar ein klei-  maßend es klingt – wenn Mit-
nes Nickerchen macht, dann          arbeiter in weißen Oberteilen ar-
kann das als Arbeitsverwei-         beiten und die Unterwäsche nicht
gerung angesehen werden.            durchscheinen soll, hat der Arbeit-
Kann der Arbeitgeber eine           geber zumindest in puncto Farbe
Arbeitsverweigerung beweisen,       der Unterwäsche ein Wörtchen
darf er den Mitarbeiter mit der     mitzureden. So ist es beispiels-
vermeintlichen Sextanerblase        weise manchen Flughafenmit-
abmahnen. Den Lohn darf er          arbeitern verboten, bunte Shirts
allerdings nicht kürzen, da der     und BHs unter der weißen
Toilettengang nach wie vor          Dienstoberbekleidung zu tragen
Arbeitszeit ist. So konnte bei-     (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 3
spielsweise auch einem Mitar-       TaBV 15/10). Die ARAG Experten
beiter, der im Zeitraum der         weisen darauf hin, dass auch im
Stichprobe täglich über 30 Minu-    Bereich der Arbeitssicherheit
ten auf der Toilette verbracht      bestimmte Kleidung vorgeschrie-
hatte, der Lohn nicht gekürzt       ben werden kann. Text: ARAG
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