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25. Juni - 12. August 2019
14 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Aus dem Arbeitsrecht Darf der
Chef den
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Klobesuch
verbieten?
Urlaubsgeld?
Über wahre Kuriositäten
Ein Bonus des Arbeitgebers auf dem Konto ermöglicht so im Arbeitsrecht
manchem die Urlaubsreise im Sommer. Knapp jeder zweite
Beschäftigte in Deutschland erhält Urlaubsgeld, wie eine
Online-Befragung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Einen
gesetzlichen Anspruch auf eine freiwillige Sonderzahlung
des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer aber grundsätzlich
nicht, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für
Arbeitsrecht in Berlin.
Ein Anspruch kann sich aber in drei Fällen ergeben: «Das gilt
erstens, wenn ein Anspruch auf Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag
vereinbart ist oder, zweitens, die Sonderzahlung im Tarifvertrag
vorgesehen ist», wie der Fachanwalt erklärt.
Der dritte Fall ist die sogenannte betriebliche Übung. Davon
spricht man, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum
immer Urlaubsgeld gezahlt hat. «Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre
in Folge in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt Urlaubsgeld, ent-
steht daraus im vierten Jahr ein Anspruch für die Arbeitnehmer»,
erklärt Bredereck. Arbeitgeber können die betriebliche Übung
ausschließen, dann gilt diese Art von Gewohnheitsrecht nicht.
ANZEIGEN
Ob Probezeit, Kameraüber- Chef zu duzen. Allerdings sollte
wachung, Überstunden oder man seinen Protest unbedingt
Arbeitszeugnis – das Arbeits- sofort einlegen. Ansonsten gilt
recht regelt alle denkbaren der Verhaltenskodex als verin-
Beziehungen zwischen Ar- nerlicht und ist Teil des Arbeits-
beitgeber und Mitarbeiter. vertrages geworden (Landesar-
Selbst die Unterwäsche von beitsgericht Hamm, Az.: 14 Sa
Mitarbeitern und der Gang zur 1145/98). Übrigens: Wer seinen
Toilette werden thematisiert. Chef in der Freizeit trifft, ist nicht
Wie kurios das Arbeitsrecht gezwungen, ihn zu grüßen. Auch
dabei zuweilen sein kann, zei- wenn der Arbeitgeber dann viel-
gen die ARAG Experten. leicht eingeschnappt ist – um
eine echte Beleidigung mit
Duzen und Grüßen arbeitsrechtlichen Konsequen-
zen handelt es sich nicht (LAG
Ob unangenehme Personalge- Köln, Az.: 9 (7) Sa 657/05).
spräche, Gehaltsverhandlungen
oder gar Kündigungen – ein Abmahnung wegen einer
distanziertes, höfliches „Sie“ schwachen Blase?
kann im beruflichen Alltag hel-
fen, den guten Ton zu wahren. Grundsätzlich gehört der Gang
Doch in manchen Firmen ist das zur Toilette zur Arbeitszeit. Es ist
„Du“ ein Teil der Unternehmens- ein menschliches Grundbe-
philosophie und sogar angeord- dürfnis, das jeder hat. Pro-
net. Es kann aber kein Arbeit- blematisch kann der Gang aufs
nehmer gezwungen werden, den Klo nur dann werden, wenn er