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28. Mai - 11. Juni 2019 3 ANZEIGE
Jobwoche.de
Ferien bedeutet für Schulkinder große
Freiheit. Für viele berufstätige Eltern
dagegen bedeutet die schulfreie Zeit:
Sie müssen sich organisieren und
Kinderbetreuung und Arbeit unter einen
Hut bekommen. Haben sie Anrecht auf
Urlaub zu Ferienzeiten?
Das regelt das Bundesurlaubsgesetz.
«Darin heißt es, dass ein Arbeitgeber die
Urlaubswünsche des Arbeitnehmers be-
rücksichtigen muss, es sei denn, dringende
betriebliche Belange sprechen dagegen»,
erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für
Arbeitsrecht in Gütersloh.
Ein Arbeitgeber hat jedoch zumeist die
Aufgabe, verschiedene Wünsche seiner
Angestellten so in Einklang zu bringen,
dass der Betrieb weiterlaufen kann. In
Paragraph 7 des Bundesurlaubsgesetzes
ist daher festgehalten, dass bei der Be-
willigung von Urlaub einzelner Arbeitneh-
mer auch Urlaubswünsche anderer Arbeit-
nehmer entgegenstehen können, die unter
sozialen Gesichtspunkten den Vorrang ver-
dienen, erklärt der Fachanwalt, der Vorsit-
zender der Arbeitsgemeinschaft Arbeits-
recht im Deutschen Anwaltverein ist. «Das
gilt dann zum Beispiel für Arbeitnehmer mit
schulpflichtigen Kindern, die zu den Ferien-
zeiten Urlaub nehmen möchten.» Oder für
Arbeitnehmer, deren Ehepartner nur zu
bestimmten Zeiten verreisen können.
Bei der Urlaubsplanung hat ein Arbeitgeber
dann im Einzelfall zu entscheiden, wer
wann Urlaub bekommt - und die Wünsche
seiner Angestellten unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Vorgaben gegeneinander
abzuwägen. Wenn alle gleichzeitig Urlaub
nehmen wollen, muss er eine Lösung fin-
den. «Möglicherweise muss ein Arbeitge-
ber dann sagen: Dieses Jahr hast du zu Fe-
rienzeiten Urlaub, im nächsten Jahr dann
wieder jemand anderes», so Schipp.
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