Page 11 - JOBWOCHE Nr. 23_2018
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18. Dez. 2018 - 7. Jan. 2019
Arbeitsrecht & mehr 11Jobwoche.de
Aus dem Arbeitsrecht
Arbeitsverhältnis: Was zählt die
mündliche Abmachung?
Das Probearbeiten hat gut geklappt, das Vorstellungsge-
spräch lief zu aller Zufriedenheit, der Chef und sein künftiger
Angestellter besiegeln das Arbeitsverhältnis mit einem
Handschlag - das kommt besonders in kleinen Unternehmen
durchaus mal vor. Der Arbeitsvertrag ist da vermeintlich nur
unnötig verschwendetes Papier. Doch dürfen Arbeitnehmer
überhaupt ohne Arbeitsvertrag arbeiten? Welche Regelun-
gen gibt es im Gesetz dazu?
n «Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis auch mündlich verein-
chtes Arbeitszeugnis an bart werden», sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Leipzig und Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des Deutschen
Verfall- oder Ausschlussfrist gibt, spruch auf die übliche Dankes- Anwaltvereins. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehm-
dann gilt diese auch für den oder Bedauernsformel am lich auf einen Arbeitsvertrag verzichten, hat das vorerst keine
Anspruch auf ein wahrheits- Schluss.» Das Zeugnis müsse rechtlichen Folgen.
gemäßes Zeugnis. «In der Regel vollständig, wahrheitsgemäß und
sind das drei oder sechs Mo- wohlwollend sein, sagt Felser. «Der Arbeitgeber ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, die
nate.» So lange sollte man aber Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten.
nicht warten. Wie aussichtsreich ist die Und zwar spätestens einen Monat, nachdem man einen neuen
Anfechtung? Job angetreten hat», sagt Gross..
Was genau kann ich
anfechten? Eine Berichtigungsklage ist aus ANZEIGEN
rechtlicher Sicht nahezu niemals
«Die Tätigkeitsbeschreibung und aussichtsreich, sagt Oberthür.
die Leistungsbewertung sind Das liege vor allem an der
anfechtbar», sagt Oberthür. Die Verteilung der Beweislast. Viele
sprachliche Formulierung hinge- Arbeitgeber sind aber zu Kom-
gen obliegt allein dem Arbeit- promissen bereit, um einen
geber. «Es gibt auch keinen An- Rechtsstreit zu vermeiden.