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23. Okt. - 5. Nov. 2018
Hintergrund
Aufhebungsvertrag muss richtig
gekennzeichnet sein
Ein Aufhebungsvertrag muss als solcher gekennzeichnet
sein. Ist er zum Beispiel mit «Kündigung» überschrieben,
kann man bei einer irrtümlichen Unterschrift dagegen vor-
gehen. In dem Fall könnten Beschäftigte nämlich denken,
dass sie mit der Unterzeichnung nur den Erhalt der
Kündigung quittieren. Das geht aus einer Entscheidung
des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor
(Az.: 11 Sa 1197/17), auf die der Deutsche Anwaltverein
(DAV) hinweist.
Im verhandelten Fall kehrte eine Frau nach einer Arbeits-
unfähigkeit wieder in den Betrieb zurück. Unvorbereitet kon-
frontierte sie die Filialleiterin in einem Gespräch mit Vorwürfen
und dem Wunsch nach einer Beendigung des Arbeitsverhält-
nisses. Die Frau unterzeichnete einen Aufhebungsvertrag, der
mit «Kündigung» überschrieben war.
Später klagte sie gegen den Aufhebungsvertrag. Denn sie Privates Handy am Arbeitsplatz: Nutz
habe gedacht, lediglich den Empfang einer Kündigung zu quit-
tieren. Sie hatte Erfolg und konnte den Aufhebungsvertrag Die private Nutzung von Smart- sogar einer Kündigung geahndet
wirksam anfechten phones und insbesondere von werden.
SMS und WhatsApp am Arbeits-
ANZEIGEN platz ist immer häufiger Gegen- Privates Smartphone
stand arbeitsrechtlicher Ausein- während der Pause
andersetzungen. Immer wieder
stellt sich Arbeitnehmern und In der Pause darf der Arbeit-
Arbeitgebern die Frage, ob die nehmer selbstverständlich sein
private Nutzung des Smart-pho- Smartphone auch privat nutzen.
nes während der Arbeitszeit Der Arbeitgeber kann ihm grund-
erlaubt ist und welche Konse- sätzlich nicht vorschreiben, wie
quenzen drohen? und womit er seine Pause ver-
bringt.
Obwohl eine pauschale Antwort
nicht möglich ist, es kommt näm- Absprachen zur privaten
lich immer auf den Einzelfall an, Nutzung des Smartphones
versucht JOBWOCHE etwas
Licht ins Dunkel zu bringen. Es ist auch möglich, dass
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Privates Smartphone die private Nutzung privater
während der Arbeitszeit Smartphones vertraglich, z.B. im
Arbeitsvertrag oder in einer
Hier gilt grundsätzlich, dass Betriebsvereinbarung regeln. Es
alle privaten Aktivitäten während empfiehlt sich daher immer
der Arbeitszeit in der Regel ver- zuerst ein Blick in den Arbeits-
boten sind. Kümmert sich der vertrag oder die Betriebsverein-
Arbeitnehmer also während der barung. Solange keine ausdrück-
Arbeitszeit um seine private liche Regelung dazu existiert, ist
Kontaktpflege via WhatsApp jedoch sowohl für den Arbeit-
oder Facebook, erbringt er in die- geber als auch für den Arbeit-
ser Zeit keine Arbeitsleistung. nehmer eine gewisse Rechtsun-
Das entspricht einer Arbeitsver- sicherheit gegeben. Vorsichts-
weigerung und kann vom Arbeit- halber sollte das Handy dann lie-
geber mit arbeitsrechtlichen Kon- ber in der Tasche bleiben. Das
sequenzen, z.B. einer Abmah- Argument: „Das machen doch
nung und im schlimmsten Fall alle so!“ zählt jedenfalls nicht.