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23. Okt. - 5. Nov. 2018 Arbeitsrecht & mehr
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Hintergrund
Sonderurlaub für Beerdigungen
muss nicht immer gestattet werden
Können Arbeitnehmer für eine Beisetzung Urlaub verlan-
gen? Meist zeigt der Chef Verständnis. Aber nicht in jedem
Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Mitarbeiter
hierfür spontan Sonderurlaub zu gewähren. Es kommt erst
einmal darauf an, wie nah das Verhältnis zwischen
Mitarbeiter und dem Verstorbenen war, sagt Johannes
Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Handelt es sich um Kinder, Eltern, Partner oder Geschwister
(Verwandte ersten Grades) ist nach Paragraf 616 BGB eine
vorübergehende Verhinderung gerechtfertigt. Der Arbeitgeber
muss dann auch weiter die Vergütung zahlen. Es ist jedoch
nicht explizit geregelt wie lange. Bei den Großeltern und
Schwiegereltern, also ab Verwandten zweiten Grades, kann
der Arbeitgeber den Sonderurlaub unter Umständen versagen.
ung mit dem Chef absprechen Oft sind Arbeitnehmer also auf die Kulanz ihres Chefs angewie-
sen. Klarer ist die Situation, wenn Sonderurlaub bei
Todesfällen in einem Tarifvertrag geregelt ist. Dort ist in der
Angemessene private Nutzung: Arbeitgeber auch Ermittlungen Regel sehr genau festgeschrieben, ob und wie viele Tage es im
15 Minuten sind vertretbar anstellen, wenn sich hierdurch Todesfall von Verwandten welcher Art gibt.
z.B. ein konkreter Verdacht eines
Ist die Nutzung des privaten schwerwiegenden Verstoßes ANZEIGEN
Smartphones grundsätzlich er- gegen die arbeitsrechtlichen
laubt, beschränkt sich diese Pflichten des Mitarbeiters oder
immer nur auf eine „normale und sogar Straftaten erhärten lässt.
angemessene“ Nutzung. Eine Private Telefonate ins Aus-
Nutzung von mehreren Stunden land oder Anrufe bei kostenpf-
am Tag ist verboten. Als normal lichtigen Sondernummern und
und angemessen gilt die Faust- Gewinnspielen, durch die höhere
regel „15 Minuten pro Tag sind als die üblichen Verbindungs-
vertretbar.“. kosten entstehen, bleiben vom
dienstlich gestellten Smartphone
Vom Arbeitgeber genauso verboten, wie auch von
gestelltes Smartphone Firmentelefonen.
Solange nichts anders verein- Im Zweifel gilt ...
bart ist, gilt auch für Firmenhan-
dys: Die private Nutzung ist in Bei Zweifeln, ob die private
der Regel nicht erlaubt. Nutzung des Smartphones er-
Wenn die private Nutzung laubt ist oder nicht, bietet sich
aber erlaubt ist, muss sich der immer zuerst der Blick in den
Arbeitgeber damit zurückhalten, Arbeitsvertrag oder in die Be-
z.B. Verbindungsdaten oder gar triebsvereinbarungen an. Da-
die Inhalte von Mails zu überprü- nach sollte ein Gespräch mit dem
fen. Denn zum Zeitpunkt der Chef stattfinden. Ist dann immer
Übertragung werden solche noch keine klare Regelung
Daten etwa über das sog. erkennbar gilt: Mit dem eigenen
Fernmeldegeheimnis geschützt Smartphone nur während der
und unterliegen außerdem dem Pause hantieren, mit dem zur
verfassungsrechtlichen Schutz Verfügung gestellten Smart-
der informationellen Selbstbe- phone im Zweifel gar nicht privat
stimmung. Kommunizieren. Im Falle eines
Nur im Fall eines begründeten Verstoßes drohen Abmahnung
Missbrauchsverdachts, darf der oder sogar die Kündigung.