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26. Juni - 9. Juli 2018

Arbeitsrecht & mehr 11Jobwoche.de

Wer Handys oder andere Geräte im Büro                                   Hintergrund
auflädt, missbraucht betriebliche Ein-
richtungen für private Zwecke und klaut                                 Taxi nach einem langen Arbeitstag
streng genommen Strom

                           FOTO: © drubig-photo - Fotolia.com

ubt im Job?                                                             Manchmal wird es bei der Arbeit richtig spät - etwa wenn
                                                                        die Präsentation noch fertig werden muss oder der Kunde
Arbeitsrechts                                                           noch dringende Wünsche hat. Manche Chefs zahlen dann
                                                                        für ihre Mitarbeiter ein Taxi für den Nachhauseweg. Habe
                                                                        ich Anspruch auf solche Belohnungen?
                                                                        Eigentlich nicht, sagt Barbara Reinhard, Fachanwältin für
                                                                        Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
                                                                        im Deutschen Anwaltverein. «Das sind Goodies des
                                                                        Arbeitgebers, auf die es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch
                                                                        gibt.» Der Arbeitgeber kann sich allerdings so verhalten, dass
                                                                        ein Anspruch auf solche Belohnungen mit der Zeit entsteht.
                                                                        Das ist das Prinzip der betrieblichen Übung.
                                                                        Zwei Voraussetzungen sind: Erstens, die Belohnungen gibt es
                                                                        immer wieder, zuverlässig und über Jahre hinweg. Zweitens,
                                                                        der Chef weist ausdrücklich darauf hin - etwa per E-Mail oder
                                                                        im Intranet - ohne Vorbehalt des Widerrufs. Treffen beide
                                                                        Punkte zu, kann unter Umständen tatsächlich ein Anspruch auf
                                                                        Überstunden-Boni bestehen.
                                                                        Zudem muss der Arbeitgeber unter Umständen Aufwendungen
                                                                        bezahlen, die der Arbeitnehmer erst durch die Überstunden
                                                                        hat. Also etwa das Taxi zahlen, wenn die letzte S-Bahn nach
                                                                        Hause schon gefahren ist. Dies tritt aber nur selten ein. Zumal
                                                                        in diesem Zusammenhang auch das Arbeitszeitgesetz gilt:
                                                                        Länger als zehn Stunden darf demnach nie jemand arbeiten.
                                                                        Und selbst das nur in Ausnahmefällen.

                                                                        Kündigungsfrist in der Probezeit

775/14) erlauben – kann sie aber     Ein ganz klares „Jein“! Erkrankt     Zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses gibt es häufig
auch verbieten.                      der Arbeitgeber akut am Arbeits-     eine Probezeit. Diese hat Auswirkungen auf die Länge der
                                     platz, hat der Chef eine Fürsor-     Kündigungsfrist: Während außerhalb der Probezeit gesetz-
Führt der Genuss von Alkohol         gepflicht. Demnach darf er einen     lich eine Frist von mindestens vier Wochen gilt, sind es inner-
zur Kündigung?                       Anruf beim Arzt nicht verbieten.     halb der Kennenlernphase nur zwei Wochen. Der gesetzliche
Alkoholgenuss ist außer bei          Der Arzttermin selbst muss dann      Kündigungsschutz gilt jedoch unabhängig von der Länge der
Feierlichkeiten in den meisten       allerdings grundsätzlich in die      Probezeit - nämlich erst nach sechs Monaten. Der Chef kann
Betrieben verboten. Geht es um       arbeitsfreie Zeit verlegt werden.    dem Arbeitnehmer im ersten halben Jahr des Arbeitsverhält-
die betriebliche Sicherheit, etwa    Es gibt jedoch Ausnahmen: Ist        nisses ohne Angabe von Gründen kündigen - auch wenn die
beim Autofahren oder bei der         die Untersuchung medizinisch         Probezeit drei oder neun Monate dauert.
Bedienung von Maschinen, ist         unvermeidbar und ein Termin
die Sache klar. Eine Zuwider-        außerhalb der Bürozeit nicht mit   ANZEIGE
handlung kann in dem Fall die        der Öffnungszeit der Praxis ver-
sofortige fristlose Kündigung        einbar, darf der Arbeitnehmer
bedeuten. Wer allerdings als         auch während der Arbeitszeit
Kellner arbeitet und mit den         zum Arzt gehen. Auch organisa-
Gästen ein Glas Wein trinkt, darf    torische Gründe in der Praxis,
nicht ohne weiteres gefeuert         wie beispielsweise das mor-
werden. Der Arbeitgeber muss         gendliche Blutabnehmen, kön-
den Mitarbeiter erst abmahnen,       nen dazu führen, dass man
und zwar auch dann, wenn im          während der Arbeitszeit zum
Betrieb ein generelles Alkohol-      Doktor darf. Im Arbeitsvertrag
verbot gilt (Arbg. Düsseldorf, Az.:  kann es Regelungen geben, die
8 Ca 5713/14).                       eine Entgeltfortzahlung für kurz-
                                     fristige Arztbesuche aber ver-
Ist ein Arztbesuch während der       wehren.
Arbeitszeit ein Problem?
                                                Quelle: www.ARAG.de
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