Page 6 - JOBWOCHE
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6 Ratgeber                                                                                                12. - 25. Juni 2018

                                                                                                  Jobwoche.de

Hintergrund                                                   Kopfschmerz bei der Arbeit:
                                                              Krankheiten wie Migräne können
Erreichbarkeit und Reaktionszeit                              Berufstätige massiv beein-
                                                              trächtigen. Der Chef muss aber
                                                              trotzdem nicht unbedingt davon
                                                              erfahren. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA

E-Mails innerhalb von 24 Stunden, im Notfall am besten per
Telefon: Wer seine Erreichbarkeit den Kollegen so oder so
ähnlich mitteilt, kann Beruf und Privatleben besser ins
Gleichgewicht bringen. Denn im Idealfall weiß dann jeder
Kollege genau, mit welchen Reaktionszeiten er rechnen kann.
Noch besser klappt die Kommunikation mit einem Mindestmaß
an Höflichkeit und Geschick: So sollten E-Mails zum Beispiel
auch in der schnellen Team-Kommunikation einen aussage-
kräftigen Betreff und eine Signatur haben.

Übergabe vor Urlaub

  Mit der Übergabe an die Urlaubsvertretung sollten           Karrierefalle
  Berufstätige nicht bis zum letzten Tag warten. Zumindest
  bei etwas größeren Projekten plant man idealerweise deut-
  lich mehr Zeit ein, rät Karrierecoach Michael Fridrich:
  «Acht bis zehn Tage vorher sollte man bei einem längeren
  Urlaub schon damit anfangen.» Besser sei zudem, vor allem
  umfangreiche Übergaben auf mehrere Tage und kleine
  Termine zu verteilen, «statt in einer hektischen Mammut-
  Sitzung kurz vor dem Urlaub».

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                                                              Wie offen müssen Arbeitnehmer

                                                              Viele leiden darunter - aber        zu informieren», sagt er. Das ist
                                                                                                  Privatsache – solange der Be-
                                                              kaum einer spricht darüber,         schäftigte die im Arbeitsvertrag
                                                                                                  vereinbarten Leistungen erbringt.
                                                              zumindest im Job. Wer eine der      Anders ist der Fall nur, wenn die
                                                                                                  Erkrankung sich konkret auf den
                                                              klassischen Volkskrankheiten        Beruf auswirkt.

                                                              wie Diabetes oder Migräne hat,      Vor dem Gespräch mit dem Chef
                                                                                                  sollten Betroffene aber immer
                                                              scheut sich oft davor, dem Chef     erst mit einem Arzt reden, sagt
                                                                                                  Anette Wahl-Wachendorf vom
                                                              davon zu erzählen - aus Angst       Verband Deutscher Betriebs- und
                                                                                                  Werksärzte (VDBW). Denn jeder
                                                              davor, in eine Karrierefalle zu     Fall ist anders - je nach Job und je
                                                                                                  nach Krankheit. Ein kleiner
                                                              geraten. Nicht ganz zu Unrecht:     Überblick:

                                                              «Mit solchen Offenbarungen          Diabetes Mellitus
                                                                                                  Ist der Blutzucker gut eingestellt,
                                                              sollten Beschäftigte sehr vor-      ist diese Diagnose in der Regel
                                                                                                  kein Problem für Arbeitnehmer.
                                                              sichtig sein», rät Jutta Boenig,    Voraussetzung ist aber, dass sie
                                                                                                  regelmäßig Pausen einlegen kön-
                                                              Vorstandsvorsitzende der            nen. Sind diese Auszeiten zu fest-
                                                                                                  en Uhrzeiten am Tag nicht mög-
                                                              Deutschen Gesellschaft für

                                                              Karriereberatung  (DGfK).

                                                              «Betroffene laufen in der Tat

                                                              Gefahr, quasi ausgemustert zu

                                                              werden.»

                                                              Eine grundsätzlichen Zwang zur
                                                              Offenheit gibt es nicht, sagt
                                                              Johannes Schipp, Fachanwalt für
                                                              Arbeitsrecht. «Vom Grundsatz her
                                                              sind Arbeitnehmer nicht verpflich-
                                                              tet, über Krankheiten wie etwa
                                                              Bluthochdruck den Arbeitgeber
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