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12. - 25. Juni 2018 3 ANZEIGE
Jobwoche.de
Angestellte damit nicht -
oder höchstens dann, wenn
es einen Tarif-vertrag oder
eine Betriebs-vereinbarung
mit entsprechenden Regeln
gibt. Aus-nahmen gelten
nicht einmal dann, wenn der
Kollege zwar noch arbeiten
kann, es krankheitsbedingt
aber nicht mehr ins Büro
schafft: Auch deshalb muss
der Arbeit-geber nicht gleich
ein Home-office einrichten.
Sofa statt Schreibtisch: Komplizierter wird es bei der
Arbeit im Homeoffice hat Frage, ob der Arbeitgeber
viele Vorteile. Ob der Mitarbeiter im Homeoffice
Arbeitgeber es erlaubt wieder zurückholen kann.
oder nicht, ist aber allein Denn das betrifft eigentlich
seine Entscheidung. zwei Fragen: Die Betriebs-
stätte im Zuhause des
FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Arbeitnehmers - und dessen
Aufenthalt dort. «Über die
muss sich der Arbeitgeber Betriebsstätte gibt es im
auch im Homeoffice zum Idealfall eine vertragliche
Beispiel um den Arbeits- Vereinbarung, da gelten
schutz kümmern und viel- dann die entsprechenden
leicht einen Teil der Neben- Regeln zur Kündigung»,
kosten seines Mitarbeiters erklärt Reinhard, die Mit-
übernehmen. glied der Arbeitsgemein-
schaft Arbeitsrecht im Deut-
Einen Rechtsanspruch auf schen Anwaltverein ist. «Und
die Einrichtung eines Home- die Rückkehr des Arbeitneh-
office-Arbeitsplatzes haben mers ins Büro ist mangels
bindender Vertragszusagen
dann rechtlich eine
Versetzung - da gelten die
gleichen Regeln wie sonst
auch.»
IMPRESSUM
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