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                                                                      Jobwoche.de

Dit & Dat

 Vier von zehn Firmen mit                                             Arbeitnehmer müssen in Maßen an

 Homeoffice - Tendenz steigend                                        Abendveranstaltungen teilnehmen

  39 Prozent der Arbeitgeber in Deutschland erlauben die Arbeit       Arbeitgeber können ihre Angestellten grundsätzlich verpflich-
  im Homeoffice. Und gut die Hälfte der Unternehmen geht davon        ten, an Abendveranstaltungen teilzunehmen. Das hat aller-
  aus, dass der Anteil der Heimarbeiter in Zukunft weiter steigen     dings Grenzen, zum Beispiel im Arbeitsvertrag. Sieht der die
  wird. Das geht aus einer Umfrage des IT-Verbandes Bitkom hervor.    Teilnahme an Abendveranstaltungen ausdrücklich vor, muss
  Gegen die Arbeit daheim sprechen aus Sicht der Unternehmen          der Arbeitnehmer sich auch daran halten, erklärt Jürgen
  ohne Homeoffice-Möglichkeit verschiedene Gründe: 56 Prozent von     Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Steht im Vertrag nichts
  ihnen glauben, dass ohne direkten Austausch unter Mitarbeitern die  davon, kommt es auf den Einzelfall an: Will der Chef mit den
  Produktivität sinkt.                                                Mitarbeitern und einem wichtigen Kunden essen gehen, muss zum
                                                                      Beispiel nicht jedes Teammitglied dabei sein - der
 Morgenkaffee ist besser als sein Ruf                                 Projektverantwortliche aber wohl schon. Und die Service-Mitarbeiter
                                                                      oder Berater einer Bank müssen vielleicht zu einem Empfang für
  Der morgendliche Kaffee als Wachmacher ist für Berufstätige         Kunden erscheinen - andere Mitarbeiter aber nicht unbedingt.
  meistens unbedenklich. Denn Kaffee ist gesundheitlich besser als
  sein Ruf, erklärt Fabian Krapf vom Institut für Betriebliche        Kein Facharbeiterlohn für Azubis
  Gesundheitsberatung (IFBG). Und das nicht nur, weil das Koffein
  darin tatsächlich Leistung und Konzentration verbessert. «Es gibt   Auszubildende können bei Überstunden keine Bezahlung wie
  sogar aktuelle Studien, die ihm positive gesundheitliche Effekte    ein Facharbeiter verlangen. Sie müssen vielmehr ihre monatliche
  zuschreiben.» Wie meistens gilt jedoch: Die Dosis macht das Gift.   Ausbildungsvergütung durch die nach dem Ausbildungsvertrag zu
  400 Milligramm Koffein am Tag gelten als unbedenklich, das sind     leistenden Stunden teilen. Den ermittelten Wert können sie dann für
  etwa fünf Tassen Kaffee. «Wenn ich morgens aber einen Liter         die Berechnung der Überstunden ansetzen. Nach dem Berufs-
  Kaffee brauche, um überhaupt ansprechbar zu sein, sollte ich viel-  bildungsgesetz müssen Auszubildende für Überstunden entweder
  leicht tatsächlich mal eine Koffein-Pause einlegen.                 eine Bezahlung oder Freizeitausgleich bekommen.

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