Nebenjob muss evtl. genehmigt werden
Hauptarbeitgeber muss Nebenjob eventuell genehmigen
Berlin/dpa - Angestellte dürfen in der Regel neben ihrem regulären Job auch einen Minijob ausüben. Es kann aber sein, dass sie dafür laut Arbeitsvertrag eine Genehmigung vom Chef brauchen. Informieren sollte man den Vorgesetzten aber auch, wenn das dort nicht so steht. Darauf weist Rechtsanwalt Alexander Bredereck hin.
Das gilt vor allem für Vollzeitbeschäftigte - bei Teilzeit sind die Regeln meistens weniger streng. Bei einer Vollzeitstelle steht dem Arbeitgeber schließlich die ganze Arbeitskraft zur Verfügung. Geht jemand dann nach acht Stunden im Büro noch vier Stunden kellnern, kann der erste Arbeitgeber das wahrscheinlich zu Recht verbieten.
Auch andere Gründe für ein Verbot sind denkbar - etwa wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Nebenjob dem ersten Arbeitgeber Konkurrenz macht. Oder wenn er dadurch dessen Ruf oder dessen Interessen schädigt. Mit solchen Begründungen ist ein Verbot bestimmter Nebentätigkeiten auch bei Teilzeitstellen möglich.
Verbietet der Arbeitgeber den Nebenjob, sollten sich Beschäftigte auch daran halten - oder das Verbot gerichtlich prüfen lassen. Es einfach zu ignorieren, ist aber keine gute Idee. Wird man erwischt, droht im schlimmsten Fall die Kündigung.
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