Page 6 - JOBWOCHE_08_2020
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15. - 27. April 2020
6 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Gut zu wissen
Corona: Selbstständige können Zuhause
arbeiten
Rentenbeiträge aussetzen
Nicht jeder hat Anspr
Berlin (dpa) - Selbstständige, die in der gesetzlichen Arbeit im Homeoffice
Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die
Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können
ihre Beitragszahlung bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen. Dies
gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsverein-
barung in Raten gezahlt werden.
Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie
formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine
Aussetzung der Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversiche-
rung wird später eine rückwirkende Überprüfung des
Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge
den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der
Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.
Selbstständige, die diese Möglichkeit nutzen möchten, erreichen
die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch
oder unter deutsche-rentenversicherung.de. Das kostenfreie
Service-Telefon steht unter der Nummer 0800/10 00 48 00 zur
Verfügung. Aktuell ist hier mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
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Viele Beschäftigte arbeiten aufgrund der Corona-Pandemie aktu-
ell im Homeoffice. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es
aber nicht. Solange der Arbeitgeber keine entsprechende
Vereinbarung mit den Mitarbeitern getroffen hat und in
Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag nichts anderweitig
geregelt ist, müssen Beschäftigte weiterhin zur Arbeit kommen.
Wer nicht erscheint, kann abgemahnt und bei wiederholtem
Fehlen gekündigt werden. Einen Anspruch auf Homeoffice kön-
nen aber Menschen mit Vorerkrankungen haben, für die ein
besonderes Risiko besteht.
Viele Beschäftigte arbeiten auf- getroffen hat und auch in
grund der Corona-Pandemie aktu- Betriebsvereinbarung oder im
ell im Homeoffice. Einige sind Tarifvertrag nichts anderweitig
aber trotzdem weiter dazu ange- geregelt ist, müssen Beschäftigte
halten, ins Büro zu kommen - weiterhin zur Arbeit kommen. Wer
auch wenn sie theoretisch die nicht erscheint, kann abgemahnt
Möglichkeit hätten, von zu Hause und bei wiederholtem Fehlen
aus zu arbeiten. Können sie das gekündigt werden.
dann von ihrem Chef verlangen?
Die wichtigsten Fragen und Einen Anspruch auf Homeoffice
Antworten im Überblick. können aber Menschen mit
Behinderungen oder Vorerkran-
Müssen Arbeitgeber jetzt nicht kungen haben, für die im Betrieb
Homeoffice anordnen? oder auf dem Weg zur Arbeit ein
besonderes Risiko besteht.
Nein. Einen allgemeinen An-
spruch auf Homeoffice gibt es Nachdem inzwischen in allen
nicht. Solange der Arbeitgeber Bereichen und Branchen die theo-
also keine entsprechende Verein- retische Möglichkeit besteht, sich
barung mit den Mitarbeitern bei Kollegen oder Kolleginnen