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17. - 30. März 2020 Arbeitsrecht & mehr 17
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Wer im Urlaub für andere
Arbeitgeber arbeiten will, muss
das in jedem Fall vorher bei
seinem Arbeitgeber melden
FOTO: BENJAMIN NOLTE/DPA-TMN
aub für andere
beiten?
nen Urlaub zum Entspannen nutzen.
Zweitjob einsetzen. Darf man das?
zweck widersprechen. Das ist nachfragen, in welchem Um-
eine Einzelfallabwägung.» fang das stattfinden soll. Es
läuft ja auch seinen Interessen
Was klar sein sollte: Arbeit- zuwider, wenn ich völlig er-
nehmer brauchen in jedem Fall schöpft aus dem Urlaub wieder-
eine Nebentätigkeitsgenehmi- komme», sagt Markowski.
gung. In der Regel müsse der
Arbeitnehmer einer Nebentätig- Da würden viele Arbeitgeber
keit aber zustimmen, wenn die sehr genau hinsehen, so die
betrieblichen Interessen nicht Prognose des Arbeitsrechtlers.
eingeschränkt werden. Wer sich einfach ohne Zu-
stimmung des Arbeitgebers
Absprache mit Arbeitgeber während seines Urlaubs im
ist wichtig Zweitjob auspowert, verstößt
gegen arbeitsvertragliche Pflich-
Wer also während seines ten. «Das kann eine Ab-
Urlaubs für einen anderen mahnung nach sich ziehen
Arbeitgeber arbeiten möchte, und im wiederholtem Falle
muss das seinem Arbeitgeber kann eine Kündigung erfolgen»,
anzeigen. «Der wird natürlich warnt Markowski.