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3. - 16. März 2020

10 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

 Aus dem Arbeitsrecht                                                   Als Kleingewerbe wird ein
                                                                        Unternehmen bezeichnet, das
 Inhalt und Struktur: Für Personal-                                     als Gewerbe im geringen
 akten gibt es keine festen Regeln                                      Umfang handelt und die
                                                                        Kleinunternehmerregelung in
   Bei einer Personalakte muss es sich nicht um eine Akte im            Anspruch nimmt.
   wörtlichen Sinne handeln. Außer im Beamtenrecht gibt es
   keine gesetzliche Definition dieses Begriffs.                                 FOTO: LASSSEDESIGNEN/FOTOLIA

   Unternehmen können es deshalb ganz unterschiedlich handha-           Das Kleing
   ben, wie sie ihre Personalakten führen. Darunter fällt zum Beispiel
   auch die Entscheidung, ob Unterlagen analog oder digital aufbe-      Mit der zündenden Geschäftsidee in
   wahrt werden.
                                                                        Wer sich mit einer Geschäfts-          sen. Sie unterliegen auch nicht
   Aufbewahrungspflichten bestehen den Informationen zufolge            idee selbständig machen will,          der doppelten Buchführungs-
   ohnehin nur für bestimmte Dokumente wie Lohn- und Reise-             ohne gleich ein Unternehmen            pflicht. Es genügt, am Ende des
   kostenabrechnungen oder Meldungen der Krankenkasse.                  zu gründen, kann ein Klein-            Geschäftsjahres die Einnahmen
                                                                        gewerbe anmelden. So kann              und Ausgaben in einer einfachen
   Für Personalakten generell: Sie müssen richtig, verhältnismäßig,     man relativ risikoarm und              Einnahmen-Überschuss-Rech-
   vertraulich und transparent sein. Das heißt: Die Unterlagen sollten  kostengünstig testen, ob die           nung zu dokumentieren, sofern
   ein möglichst objektives Bild eines Mitarbeitenden zeichnen. Die     Geschäftsidee wirklich funk-           die Umsätze 600.000 Euro nicht
   Persönlichkeitsrechte müssen dabei berücksichtigt werden. Wer        tioniert, ohne dafür seinen            überschreiten und der Gewinn
   Zugriff auf die Akte hat, muss genau geregelt sein: Allgemein        Hauptberuf aufgeben zu müs-            nicht über 60.000 Euro liegt.
   zugänglich sein darf sie nicht. Beschäftigte haben darüber hinaus    sen. Allerdings benötigt man           Allerdings kann Gewerbesteuer
   das Recht, Einblick in ihre Akte zu bekommen.                        für die Anmeldung eines Klein-         fällig werden, wenn der Jahres-
                                                                        gewerbes etwas Geduld für              gewinn mehr als 24.500 Euro
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                                                                        füllen einiger Formulare.              Kleingewerbe genauso wie In-
                                                                        Experten der ARAG erklären,            venturen oder die Veröffent-
                                                                        was zu tun ist.                        lichung von Jahresabschlüssen.

                                                                        Pflichten des                          Grundsätzlich kann jeder ein
                                                                        Kleingewerbetreibenden                 Kleingewerbe anmelden, denn
                                                                        Für den Begriff Kleingewerbe           es müssen keine bestimmten
                                                                        gibt es keine gesetzliche Defi-        Voraussetzungen mitgebracht
                                                                        nition. Am besten zu erklären ist      werden. Allerdings gibt es nach
                                                                        das Kleingewerbe mit seiner            Auskunft der ARAG Experten für
                                                                        Abgrenzung zum Gewerbe. Im             einige Branchen gesetzliche Be-
                                                                        Gegensatz zum Gewerbetrei-             schränkungen dieser Gewerbe-
                                                                        benden muss ein Kleingewerbe-          freiheit, wie etwa das Gaststät-
                                                                        treibender – oder auch Nicht-          tengesetz in der Gastronomie.
                                                                        kaufmann – sich nur an die             Zudem gibt es Gewerbe, in de-
                                                                        Vorschriften des Bürgerlichen          nen bestimmte Zulassungen
                                                                        Gesetzbuches, der Gewerbe-             nötig sind, bspw. bei Maklern.
                                                                        ordnung und der Steuer- und
                                                                        Sozialgesetze halten. Die              Anmeldung beim Gewerbeamt
                                                                        Bestimmungen des Handelsge-            Trotz sehr viel vereinfachter
                                                                        setzbuches (HGB) gelten für sie        Bestimmungen müssen Klein-
                                                                        nicht, daher müssen Kleingewer-        gewerbetreibende nach Auskunft
                                                                        betreibende sich nicht ins             der ARAG Experten ihre Selbst-
                                                                        Handelsregister eintragen las-         ständigkeit beim Gewerbeamt
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