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3. - 16. März 2020
10 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Aus dem Arbeitsrecht Als Kleingewerbe wird ein
Unternehmen bezeichnet, das
Inhalt und Struktur: Für Personal- als Gewerbe im geringen
akten gibt es keine festen Regeln Umfang handelt und die
Kleinunternehmerregelung in
Bei einer Personalakte muss es sich nicht um eine Akte im Anspruch nimmt.
wörtlichen Sinne handeln. Außer im Beamtenrecht gibt es
keine gesetzliche Definition dieses Begriffs. FOTO: LASSSEDESIGNEN/FOTOLIA
Unternehmen können es deshalb ganz unterschiedlich handha- Das Kleing
ben, wie sie ihre Personalakten führen. Darunter fällt zum Beispiel
auch die Entscheidung, ob Unterlagen analog oder digital aufbe- Mit der zündenden Geschäftsidee in
wahrt werden.
Wer sich mit einer Geschäfts- sen. Sie unterliegen auch nicht
Aufbewahrungspflichten bestehen den Informationen zufolge idee selbständig machen will, der doppelten Buchführungs-
ohnehin nur für bestimmte Dokumente wie Lohn- und Reise- ohne gleich ein Unternehmen pflicht. Es genügt, am Ende des
kostenabrechnungen oder Meldungen der Krankenkasse. zu gründen, kann ein Klein- Geschäftsjahres die Einnahmen
gewerbe anmelden. So kann und Ausgaben in einer einfachen
Für Personalakten generell: Sie müssen richtig, verhältnismäßig, man relativ risikoarm und Einnahmen-Überschuss-Rech-
vertraulich und transparent sein. Das heißt: Die Unterlagen sollten kostengünstig testen, ob die nung zu dokumentieren, sofern
ein möglichst objektives Bild eines Mitarbeitenden zeichnen. Die Geschäftsidee wirklich funk- die Umsätze 600.000 Euro nicht
Persönlichkeitsrechte müssen dabei berücksichtigt werden. Wer tioniert, ohne dafür seinen überschreiten und der Gewinn
Zugriff auf die Akte hat, muss genau geregelt sein: Allgemein Hauptberuf aufgeben zu müs- nicht über 60.000 Euro liegt.
zugänglich sein darf sie nicht. Beschäftigte haben darüber hinaus sen. Allerdings benötigt man Allerdings kann Gewerbesteuer
das Recht, Einblick in ihre Akte zu bekommen. für die Anmeldung eines Klein- fällig werden, wenn der Jahres-
gewerbes etwas Geduld für gewinn mehr als 24.500 Euro
ANZEIGE Behördengänge und das Aus- beträgt. Bilanzen entfallen für
füllen einiger Formulare. Kleingewerbe genauso wie In-
Experten der ARAG erklären, venturen oder die Veröffent-
was zu tun ist. lichung von Jahresabschlüssen.
Pflichten des Grundsätzlich kann jeder ein
Kleingewerbetreibenden Kleingewerbe anmelden, denn
Für den Begriff Kleingewerbe es müssen keine bestimmten
gibt es keine gesetzliche Defi- Voraussetzungen mitgebracht
nition. Am besten zu erklären ist werden. Allerdings gibt es nach
das Kleingewerbe mit seiner Auskunft der ARAG Experten für
Abgrenzung zum Gewerbe. Im einige Branchen gesetzliche Be-
Gegensatz zum Gewerbetrei- schränkungen dieser Gewerbe-
benden muss ein Kleingewerbe- freiheit, wie etwa das Gaststät-
treibender – oder auch Nicht- tengesetz in der Gastronomie.
kaufmann – sich nur an die Zudem gibt es Gewerbe, in de-
Vorschriften des Bürgerlichen nen bestimmte Zulassungen
Gesetzbuches, der Gewerbe- nötig sind, bspw. bei Maklern.
ordnung und der Steuer- und
Sozialgesetze halten. Die Anmeldung beim Gewerbeamt
Bestimmungen des Handelsge- Trotz sehr viel vereinfachter
setzbuches (HGB) gelten für sie Bestimmungen müssen Klein-
nicht, daher müssen Kleingewer- gewerbetreibende nach Auskunft
betreibende sich nicht ins der ARAG Experten ihre Selbst-
Handelsregister eintragen las- ständigkeit beim Gewerbeamt