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4. - 17. Februar 2020 Ratgeber 13
Jobwoche.de
ne Urteil
E-Mails durchsucht: Kündigung
trotz Beleidigung unzulässig
Einem Mitarbeiter, der seinen Chef in E-Mails an Kunden
beleidigt hat, darf nicht gekündigt werden, wenn dafür der
Mail-Account des Mitarbeiters durchsucht wurde.
geber beim «Homeoffice» sehr Die Grenzen zwischen Das berichtet der Bund-Verlag unter Berufung auf eine
konkrete Anforderungen an die Privat- und Berufs- Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Hessen (Az.: 10 Sa
Arbeitszeit, die Arbeitssicherheit leben verschwimmen 601/18). Das Gericht begründete die Entscheidung wie folgt:
und den Datenschutz. So gilt es, bei der Arbeit im Die Beschimpfungen (unter anderem «Russenarschloch»,
vorab die Begrifflichkeiten zu Homeoffice schnell. «Idiot» und «Flasche») rechtfertigten zwar durchaus eine
klären, empfiehlt Ufuk Altun. Kündigung, nicht aber der Weg, den der Chef ging, um das
«Reden wir von Homeoffice oder FOTO: CHRISTIN KLOSE Beweismaterial zu sichern.
mobiler Arbeit oder von Tele-
Arbeit? Wenn das nicht geklärt Spontaner Austausch Da im Betrieb private Mails zugelassen sind, hatte der
ist, kann es zu Unklarheiten fördert Ideen Arbeitgeber nur begrenzte Zugriffsmöglichkeiten. Die Mails
führen.» lesen dürfe er nur dann, wenn es sich um den Verdacht einer
Manch einer schätzt die Arbeit schweren Straftat handelt. In diesem Fall lag jedoch nur ein
Im Gegensatz zur «mobilen ohne Kollegengespräche oder Hinweis von Kunden vor, dass sich der Kläger geschäftsschä-
Arbeit», bei der der Arbeitnehmer ablenkende Telefonate. Andere digend geäußert habe, was keinen Hinweis auf eine Straftat lie-
selbst entscheidet, wie lange und leiden unter der sozialen fert.
wo er arbeitet, müssen «auch im Isolation, die Heimarbeitsplätze
Homeoffice Arbeitszeitvorgaben, mit sich bringen können. ANZEIGEN
Ruhepausen und Höchstarbeits-
zeiten eingehalten werden», sagt «Wie weit eine soziale Isolation
Nathalie Oberthür, Fachanwältin damit verbunden ist, hängt maß-
für Arbeitsrecht. geblich damit zusammen, ob ich
ständig im Homeoffice bin oder
Arbeitnehmer sollten ihren Blick nur ein oder zwei Mal in der
besonders auf das Sozialver- Woche von zu Hause arbeite»,
sicherungsrecht richten, rät erklärt Antoni. Im Büro finden
Oberthür. «Denn im Homeoffice auch spontan Gespräche statt.
genießt man nur begrenzt einen «Man tauscht Informationen aus
Unfallversicherungsschutz. Wenn und dabei können auch Ideen
Sie auf dem Weg zur Toilette die entstehen. Diese spontanen
Treppe herunterfielen, wären Sie Interaktionen sind im Homeoffice
im Homeoffice nicht versichert», deutlich erschwert.»
erklärt die Expertin. «Deswegen
finde ich es immer ganz wichtig, Und noch etwas könnte sich
dass Arbeitnehmer auch im ändern: die Wahrnehmung der
Homeoffice eine Unfallversiche- Kollegen. «Wenn man verteilt
rung haben.» arbeitet, kann es sein, dass der
Beitrag des Einzelnen weniger
sichtbar wird. Das kann die
Gefahr beinhalten, dass die
Kollegen sich fragen, was macht
der eigentlich zu Hause», gibt
Antoni zu bedenken. Helfen kön-
nen klare Aufgabenverteilungen
und Kollaborationssoftware.