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2. - 15. April 2019

12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

 Aus dem Arbeitsrecht                                                Urlaub &
                                                                     Probezeit
 Interne Stellen: Schwerbehinderte
                                                                     Darf der Arbeitgeber Urlaub in der
 dürfen nicht benachteiligt werden
                                                                     Wer gerade einen Arbeits-       Urlaub. Ob und wann der
   Ein öffentlicher Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, schwerbe-     vertrag unterschrieben hat,     Arbeitgeber den Urlaub jedoch
   hinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen.            startet oft mit einer Probe-    gewährt, unterliegt seiner
   Das gilt auch dann, wenn eine Stelle nur intern ausgeschrie-      zeit in das neue Arbeitsver-    sogenannten «billigen Ermes-
   ben ist. Ein Auswahlgespräch muss zudem für jede Stelle           hältnis. Viele glauben, dass    sensentscheidung», sagt Ro-
   erfolgen, auf die sich die Person bewirbt - selbst wenn zwei      sie in dieser Zeit keinen       land Gross, Fachanwalt für
   Stellen das gleiche Anforderungsprofil haben. Auf ein ent-        Urlaub nehmen dürfen. Doch      Arbeitsrecht in Leipzig. Man
   sprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Bran-         wie sind die Regeln? Darf       müsse sich vergegenwärtigen,
   denburg (Az.: 21 Sa 1643/17) verweist die Arbeitsgemein-          der Arbeitgeber in der Pro-     dass der Urlaub vom Arbeit-
   schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).            bezeit eine Urlaubssperre       geber gewährt werden muss.
                                                                     verhängen?                      Dabei müssen die Wünsche
   In dem Fall hatte sich ein Mann bei der Bundesagentur für Arbeit                                  des Arbeitnehmers nicht zwin-
   auf zwei intern ausgeschriebene Stellen in Berlin und Cottbus     Grundsätzlich gilt: Arbeitneh-  gend berücksichtigt werden.
   beworben. Er wurde für ein Auswahlgespräch nach Berlin einge-     mer haben auch während
   laden, nicht aber nach Cottbus. Letztendlich wurde er für keine   einer vereinbarten Probezeit,   «Der Arbeitgeber erfasst die
   der beiden Positionen berücksichtigt und machte nach dem          also den ersten sechs Mo-       Urlaubswünsche der Ange-
   Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen Anspruch          naten im Job, Anspruch auf      stellten und erstellt daraufhin
   auf Entschädigung geltend.
   Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Mann
   Recht und verurteilte die Bundesagentur zu einer
   Entschädigungszahlung. Der Mann sei wegen seiner
   Behinderung benachteiligt worden. Wenn ein öffentlicher
   Arbeitgeber Auswahlgespräche durchführt, muss ein schwerbe-
   hinderter Bewerber zu diesen Gesprächen eingeladen werden.
   Die entsprechende gesetzliche Vorgabe diene der Herstellung
   gleicher Bewerbungschancen, erklärte das Gericht.
   Das Auswahlverfahren für die ausgeschriebenen Stellen in Berlin
   und Cottbus seien zudem nicht identisch gewesen. Daher hätte
   für jede Bewerbung ein gesondertes Auswahlgespräch stattfinden
   müssen.

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