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2. - 15. April 2019
12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de
Aus dem Arbeitsrecht Urlaub &
Probezeit
Interne Stellen: Schwerbehinderte
Darf der Arbeitgeber Urlaub in der
dürfen nicht benachteiligt werden
Wer gerade einen Arbeits- Urlaub. Ob und wann der
Ein öffentlicher Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, schwerbe- vertrag unterschrieben hat, Arbeitgeber den Urlaub jedoch
hinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. startet oft mit einer Probe- gewährt, unterliegt seiner
Das gilt auch dann, wenn eine Stelle nur intern ausgeschrie- zeit in das neue Arbeitsver- sogenannten «billigen Ermes-
ben ist. Ein Auswahlgespräch muss zudem für jede Stelle hältnis. Viele glauben, dass sensentscheidung», sagt Ro-
erfolgen, auf die sich die Person bewirbt - selbst wenn zwei sie in dieser Zeit keinen land Gross, Fachanwalt für
Stellen das gleiche Anforderungsprofil haben. Auf ein ent- Urlaub nehmen dürfen. Doch Arbeitsrecht in Leipzig. Man
sprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Bran- wie sind die Regeln? Darf müsse sich vergegenwärtigen,
denburg (Az.: 21 Sa 1643/17) verweist die Arbeitsgemein- der Arbeitgeber in der Pro- dass der Urlaub vom Arbeit-
schaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). bezeit eine Urlaubssperre geber gewährt werden muss.
verhängen? Dabei müssen die Wünsche
In dem Fall hatte sich ein Mann bei der Bundesagentur für Arbeit des Arbeitnehmers nicht zwin-
auf zwei intern ausgeschriebene Stellen in Berlin und Cottbus Grundsätzlich gilt: Arbeitneh- gend berücksichtigt werden.
beworben. Er wurde für ein Auswahlgespräch nach Berlin einge- mer haben auch während
laden, nicht aber nach Cottbus. Letztendlich wurde er für keine einer vereinbarten Probezeit, «Der Arbeitgeber erfasst die
der beiden Positionen berücksichtigt und machte nach dem also den ersten sechs Mo- Urlaubswünsche der Ange-
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen Anspruch naten im Job, Anspruch auf stellten und erstellt daraufhin
auf Entschädigung geltend.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Mann
Recht und verurteilte die Bundesagentur zu einer
Entschädigungszahlung. Der Mann sei wegen seiner
Behinderung benachteiligt worden. Wenn ein öffentlicher
Arbeitgeber Auswahlgespräche durchführt, muss ein schwerbe-
hinderter Bewerber zu diesen Gesprächen eingeladen werden.
Die entsprechende gesetzliche Vorgabe diene der Herstellung
gleicher Bewerbungschancen, erklärte das Gericht.
Das Auswahlverfahren für die ausgeschriebenen Stellen in Berlin
und Cottbus seien zudem nicht identisch gewesen. Daher hätte
für jede Bewerbung ein gesondertes Auswahlgespräch stattfinden
müssen.
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