Page 5 - JOBWOCHE 17-2018
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25. Sept. - 08. Okt. 2018 Tipps & Tricks
Jobwoche.de 5
Anspruch auf Bildung
Was Beschäftigte zu Weiterbildungen wissen müssen
Die Arbeitswelt verändert sich. desländern können Arbeitnehmer
Und Beschäftigte sollten das Viele Weiterbildungsan- aber Bildungsurlaub beantragen
nicht ignorieren. Wissen auffri- gebote lassen sich flexibel - ihn darf der Chef nicht ohne
schen und Neues lernen, das von zu Hause aus wahr- weiteres ablehnen. Unter Um-
wird immer wichtiger. Lebens- nehmen. FOTO: CHRISTIN KLOSE ständen gibt es außerdem in der
langes Lernen heißt das Stich- Betriebsvereinbarung Passagen,
wort, gerade in Zeiten sich ver- die den Wunsch nach Weiterbil-
änderter Jobprofile durch dung stützen. Dann können sich
technische Neuerungen und Beschäftigte darauf berufen. Der
zunehmende Digitalisierung. Betriebsrat ist die richtige Anlauf-
stelle.
Die Auswahl an Kursen ist groß. Stimmt der Chef zu, steht die
Je nach Lerntyp und persön - nächste Hürde an: die Finanzie-
lichen Wünschen sind unter- rung. Manche Kurse können
schiedliche Arten geeignet - es mehrere hundert Euro pro Tag
gibt Präsenzkurse, reine E- kosten. Es gibt aber verschie -
Learning-Angebote sowie Misch- dene Fördermöglichkeiten, ne -
formen unter dem Stichwort Stiftung Warentest. Je konkreter generellen rechtlichen Anspruch ben landesspezifischen Pro -
Blended Learning. «Man sollte Anbieter Kursinhalte und Lern- auf Weiterbildung, betont Rechts- grammen etwa Aufstiegs-Bafög
sich genau Gedanken darüber ziele beschreiben, desto besser. anwältin Nathalie Oberthür. «Der und die Bildungsprämie. Berufs -
machen, was man lernen will, Wie viel Raum Arbeitnehmer Freistellung und der Finanzie- tätige erfragen am besten vorab,
und dann gezielt danach such- zum Lernen bekommen, hängt rung muss der Arbeitgeber zu- ob der gewählte Kurs tatsächlich
en», rät Alrun Jappe von der vom Chef ab. Es gebe keinen stimmen.» In den meisten Bun- förderungswürdig ist.
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