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10. Juli -  27. Aug. 2018   Arbeitsrecht & mehr
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                                                                  Hintergrund




                                                                  Wechsel in anderen Bereich:

                                                                  Zustimmung des Betriebsrats nötig

                                                                  Ein Arbeitnehmer muss nicht unbedingt an einen anderen
                                                                  Standort wechseln, damit eine Versetzung vorliegt. Auch
                                                                  wenn  er  neue  Aufgaben  innerhalb  eines  Unternehmens
                                                                  bekommt oder in eine andere Abteilung geht, kann es sich
                                                                  um  eine  Versetzung  handeln.  Dann  ist  in  der  Regel  die
                                                                  Zustimmung  des  Betriebsrates  und  oft  auch  des  Arbeit-
                                     Whistleblowing  meint        nehmers erforderlich. Das geht aus einem Beschluss des
                                     zu  Deutsch  soviel  wie     Landesarbeitsgerichts  Düsseldorf  (Az.:  4  TaBV  113/16)
                                     verpfeifen.  Verstanden      hervor, über den der Bund-Verlag berichtet.
                                     wird darunter das Auf-       In dem verhandelten Fall ging es um ein Callcenter, das den
                                     decken illegaler Prakti-     Kundenservice  für  einen  Postdienstleister  übernimmt.
                                     ken  -  zum  Beispiel  am    Bisherige  Praxis  der  Firma  war  es,  Beschäftigte  je  nach
                                     Arbeitsplatz.    F O T O :   Arbeitsaufkommen für kurze oder längere Zeit von dem Bereich
                                     FRANZISKA GABBERT            für Privatkunden in die Abteilung für Geschäftskunden zu ver-
                                                                  setzen.  Wobei  Angestellte  im  Bereich  für  Geschäftskunden
                                                                  zusätzlich  aktiv  nach  neuen  Kunden  suchen  mussten.  Der
                                                                  Betriebsrat des Unternehmens ließ vor Gericht klären, ob das
       ef betrügt                                                 zustimmungspflichtige Versetzungen sind - und bekam Recht.

                                                                  Denn die Mitarbeiter wechselten in einen anderen Arbeitsbe-
                                                                  reich. Solchen Versetzungen muss der Betriebsrat zustimmen.

           ist ziemlich komplex                                   Nach der Ausbildung ohne Job -


     Verstöße  gegen  Gesetze  oder  Öffentlichkeit  zu  wenden,  ist  im  Eltern müssen nicht immer zahlen
     Ethik-Kodizes  -  wie  ein  Hinweis  Zweifel erst die letzte Option.
     auf Untreue oder Betrug. Der Rest  Dennoch:  Wer  Grund  zur  Finden Kinder nach einer Ausbildung keinen Job, müssen
     seien personalbezogene Themen.  Annahme  hat,  dass  es  in  der  Eltern sie nicht weiterfinanzieren. Volljährige Kinder müs-
       Zunächst  sollten  Arbeitneh-  Firma  illegale  Machenschaften  sten nach Abschluss ihrer Ausbildung selbst für sich sor-
     mer  versuchen,  Missstände  gibt und glaubt, dass eine interne  gen, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
     intern  anzusprechen,  erklärt  Meldung nichts bringt, darf direkt  Denn das allgemeine Risiko der Nichtbeschäftigung nach der
     Prof. Gaul. Aus dem Arbeitsver-  zu  Behörden  gehen  oder  die  Ausbildung  dürfe  den  Eltern  nicht  angelastet  werden.
     trag ergebe sich eine Pflicht zur  Medien  einschalten,  wenn  die  Ausnahmen gebe es etwa, wenn der erlernte Beruf aus nicht
     Rücksichtnahme gegenüber dem  Angelegenheit  von  öffentlichem  vorhersehbaren Gründen wie einer Erkrankung nicht ausgeübt
     Arbeitgeber.  Wer  etwa  sieht,  Interesse  ist.  Eine  Kündigung  werden könne (Az.: 7 UF 18/18).
     dass  auf  dem  Gelände  Öl  aus-  aus diesem Grund ist nicht zuläs-
     läuft  oder  ein  Einkäufer  teure  sig.  Darauf  weist  Hans-Georg
                                                                ANZEIGE
     Geschenke  annimmt,  geht  am  Meier  hin,  Fachanwalt  für  Ar-
     besten  erst  einmal  zu  seinem  beitsrecht aus Berlin. Er bezieht
     Vorgesetzten.                sich  dabei  auf  ein  Urteil  des
                                  Europäischen  Gerichtshofs  für
     Pflicht zur Rücksichtnahme   Menschenrechte  von  2011  (Az.:
                                  EGMR, 21.07.2011, 28274/08).
       Ist  der  Vorgesetzte  selbst  in  Dieses  Urteil  hat  die  Rechte
     die  Machenschaften  verstrickt,  von  Arbeitnehmern  gestärkt  -
     ist  das  jedoch  keine  Option.  und trotzdem ist die Situation für
     Dann  wenden  sich  Mitarbeiter  sie  heikel:  Beschuldigen  sie
     am besten an den Vorgesetzten  jemanden  zu  Unrecht,  müssen
     ihres  Chefs,  an  die  Geschäfts-  sie  im  schlimmsten  Fall  eine
     führung,  oder  sie  gehen  zum  Abmahnung oder Kündigung hin-
     Betriebsrat, empfiehlt Prof. Gaul.  nehmen.  Außerdem  können  sie
     Eine Strafanzeige bei der Polizei  sich   schadenersatzpflichtig
     zu  stellen  oder  sich  an  die  machen, erklärt Prof. Gaul.
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