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20. Febr. - 5. März 2018 Junge Karriere 15
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Team Recht
rbeit im Studium
Eltern dürfen Lehrer kritisieren - auch öffentlich
Viele Eltern meckern über die Lehrer ihrer Kinder - und manche beschweren sich sogar öffentlich
über die Methoden oder den Umgangston. Das ist auch erlaubt, solange die Kritik nicht offensicht-
lich unwahr oder diskriminierend ist. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln, auf das der Bund-
Verlag hinweist (Az.: 12 O 135/17).
Geklagt hatte eine Frau, die an einer Gesamtschule englisch und musik unterrichtete. Über sie beziehungs-
weise über ihren unterrichtsstil gab es immer wieder Beschwerden zahlreicher eltern. unter anderem soll
sie Kinder beleidigt oder bloßgestellt haben. Auf Bitten der schulleitung sammelte der elternsprecher der
fünften und sechsten Klassen diese Beschwerden in einem schreiben.
dagegen zog die lehrerin vor Gericht: der elternsprecher sollte eine unterlassungserklärung abgeben und
ein schmerzensgeld in höhe von 30.000 euro zahlen - wegen verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und
diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
das Gericht wies die Klage ab: der elternsprecher habe nur die vorwürfe anderer eltern zusammengefasst.
das sei keine unwahre Tatsachenbehauptung, keine meinungsäußerung und auch kein Werturteil, das die
Klägerin in ihren rechten verletzen könnte. Auch eine diskriminierung sei nicht erkennbar. deshalb steht
der Klägerin auch kein schmerzensgeld zu.
AnZeiGe
diskutieren, welche Teilschritte
zu erfüllen sind und wer für was
am besten geeignet ist.
Wie nicht?
«die meisten Probleme sind
motivationsdefizite», sagt sieg-
fried stumpf. er nennt das auch
«soziales Faulenzen». dieses
Phänomen entsteht, wenn einige
Übermotivierte alles an sich
reißen und die anderen sich gar
nicht mehr gebraucht fühlen.
Oder wenn manche von Beginn
an wenig lust haben, sich zu
engagieren. stumpf rät, in sol-
chen Fällen individuelle Teilauf-
gaben festzulegen.