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28. Nov. - 11. Dez. 2017         3                                       anzEiGE

Jobwoche.de

Konfliktherd Emoji: Im Chat mit Freunden und
Kollegen mögen die kleinen Symbole noch
okay sein. Dem Chef sollte man sie aber nur
schicken, wenn er das gelegentlich auch
macht. FOTO: KarOLin KräMEr/DPa

Schnelligkeit: «24 Stunden,      es frei, Privates am arbeitsplatz
um eine antwort zu geben, sind   und während der arbeitszeit zu
die Obergrenze», sagt Forster.   untersagen, sagt nathalie
Das gelte für Mails, nicht für   Oberthür, Fachanwältin für
Chats. Denn diese ersetzen       arbeitsrecht. Dabei sei es uner-
häufig den persönlichen Kontakt  heblich, ob man Privates mit
und erfordern daher im Prinzip   Externen bespreche oder mit
sofort eine antwort. ähnlich     Kollegen. Entweder gibt es dazu
sieht es Bonneau: antworten      eine offizielle ansage – also
sollte man «so schnell wie mög-  eine Erlaubnis oder ein Verbot -
lich».                           oder man findet dazu etwas in
Privates: Dem arbeitgeber steht  der Betriebsvereinbarung.

Dienstkleidung: Umkleidezeit
ist nicht immer Arbeitszeit

Arbeitnehmer können Dienstkleidung auch freiwillig anziehen.
Allerdings haben sie dann keinen Anspruch darauf, dass die
Umkleidezeit als Arbeitszeit anerkannt wird.
Geklagt hatte ein Lokführer: Das Tragen einer sogenannten Unterneh-
mensbekleidung ist für seine Berufsgruppe nicht vorgeschrieben. Der
Mann erwarb jedoch freiwillig eine solche Dienstkleidung, zog diese
aber erst nach ankunft im Betrieb an. Die Umkleidezeiten wollte er
daher als arbeitszeit anrechnen lassen. Ohne Erfolg: nach auffassung
des arbeitsgerichts Ludwigshafen am rhein (az.: 8 Ca 834/16) sei es
seine eigene Entscheidung, die Kleidung zu tragen. Er könne außerdem
selbst entscheiden, ob er sie bereits vor Schichtbeginn zu Hause anzie-
he oder erst im Betrieb. auch wenn man sich beim Tragen von privater
Kleidung an einen Dresscode halten müsse, reiche dies nicht aus, das
Tragen der Dienstkleidung als eine art Verpflichtung anzusehen.
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