Page 3 - JOBWOCHE
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17. - 30. Oktober 2017  3                                           ANZEIGE

Jobwoche.de

Die Spielbank Hamburg sucht dringend Croupiers. Auf der
Jobmesse wurde interessierten Bewerbern schon mal an
echten Spieltischen der Job erklärt.

     Gute Stimmung auch bei einem interessierten Besucher
     und zwei Mitarbeitern vom TÜV NORD Schulungszentrum

Zusteller darf Lieferung nicht
einfach vor die Tür legen

Postzusteller dürfen Pakete nur dann einfach vor die Tür
legen, wenn das mit dem Empfänger schriftlich vereinbart ist.
Hält sich ein Zusteller nicht daran, kann der Zustelldienst ihn
für verschwundene Sendungen in Regress nehmen. Das geht
aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-
Pfalz hervor (Az.: 2 Sa 47/16). Ein Paketzusteller sollte zwei
Smartphones an einen Empfänger ausliefern. Der übergab die bei-
den Pakete jedoch nicht an den Empfänger, sondern lieferte sie mit
der Modalität «Ablagevertrag» aus. Das Problem: Eine schriftliche
Vereinbarung mit dem Empfänger lag nicht vor. Der Empfänger
meldete den Verlust der Pakete und nahm den Paketdienst in
Regress. Dieser forderte, dass der Mitarbeiter die Kosten ersetzt.
Zu Recht, entschieden die Richter.
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