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22. August 2017 - 4. September 2017 3 ANZEIGE
Jobwoche.de
Zum Start in einen
neuen Job gehört
ein Einstand einfach
dazu. Doch auch die
nette Geste an die
Kollegen sollte gut
vorbereitet sein.
FOTO:
KONTRASTWERKSTATT
Chef zu fragen, wann ein daher, bei der Essensplanung
guter Zeitpunkt wäre - und ihn die kulinarischen Wünsche
dann als ersten einzuladen. und Bedürfnisse seiner neuen
Kollegen zu hinterfragen und
Ohne Snacks geht es nicht zu berücksichtigen
Eine Kleinigkeit zum Essen
sollte bereitstehen. Ob selbst Eine Ansprache muss sein
gebackener Kuchen oder In der Kürze liegt die Würze.
belegte Brötchen - das bleibt Es reicht aus, sich für das
jedem selber überlassen. Kommen zu bedanken und zu
«Man sollte aber bedenken, sagen, dass man gut in der
dass nicht jeder alles mag», Firma angekommen sei und
sagt Lüdemann. Ideal ist es sich wohl fühle.
Chef darf Nacht- und
Sonntagsarbeit anordnen
Fordert der Chef seine Mitarbeiter zu Nacht- und Sonntags-
arbeit auf, müssen sie dem in der Regel nachkommen.
Ausnahmen nach dem Mutterschutzgesetz sind u.a. werdende
und stillende Mütter. Die dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in
der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und
Feiertagen beschäftigt werden.
Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen
Anwaltvereins mit. Weigern können sich Angestellte nur, wenn
medizinische Gründe gegen die abweichenden Arbeitszeiten spre-
chen. Ihnen steht aber ein Ausgleich zu - bei Nachtarbeit eine
Zulage von etwa 20 Prozent des Bruttolohns, bei Sonntagsarbeit
ein freier Ausgleichstag.