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13. Juni 2017  3                                                    ANZEIGE

Jobwoche.de

Lehrstellensuche Neben
Talent ist auch die
Arbeitsmarktlage wichtig

Talent und Interesse sind bei der Suche nach einer Lehrstelle
nicht alles. Bei der Berufsorientierung sollten sich Jugend-
liche immer auch den Ausbildungsmarkt vor Ort vor Augen
führen. «In den Schulen müsste es so etwas wie Unterricht zur
Förderung der Ausbildungsmarktkompetenz geben», sagt
Joachim Gerd Ulrich vom Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB).

Insgesamt sei die Lage am Ausbildungsmarkt derzeit zwar ent-
spannt. Doch in einigen Berufen gibt es viel Konkurrenz. Dann wird
es schwieriger, einen Ausbildungsplatz zu finden. Ulrich nennt
Beispiele: Berufe wie Mediengestalter Digital und Print, Fitness-
und Sportkaufmann und Chemielaborant seien bei Jugendlichen
sehr begehrt.

Außerdem gibt Ulrich zu bedenken: «Es gibt einfach große regio-
nale Unterschiede.» Während in Bayern und Thüringen die
Perspektiven für Jugendliche sehr gut sind, gibt es etwa in vielen
Teilen von Nordrhein-Westfalen nach wie vor deutlich mehr
Bewerber als freie Ausbildungsplätze. Über die Lage am
Ausbildungsmarkt vor Ort sollten sich Jugendliche möglichst früh
bei ihrem Berufsberater informieren. Denn manchmal kann ein
Umzug die Lösung sein, etwa wenn es in anderen Bundesländern
eine bessere Option gibt, den Traumberuf zu erlernen.

Oder Jugendliche suchen nach Alternativen zum Wunschberuf.
«Oft gibt es eine Ausbildung mit verwandten Inhalten», erklärt
Ulrich. Teile der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann, für die
viele sich erfolglos bewerben, seien beispielsweise vergleichbar
mit dem Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk. In diesem Beruf
seien die Chancen äußerst gut. Vielen Bewerbern sei dies aber
nicht bewusst.

Betrieb muss Mini-Jobbern
im Urlaub Gehalt zahlen

Mini-Jobber haben einen Anspruch auf Urlaub. Der
Arbeitgeber muss ihnen während der freien Tage weiter das
Gehalt zahlen.

Ersatz müssen geringfügig Beschäftigte nicht besorgen. Darauf
weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Wenn im Arbeitsver-
trag nichts zu den Urlaubstagen steht, gilt das Bundesurlaubs-
gesetz. Demnach besteht ein Anspruch auf 12 freie Tage pro Jahr,
wenn man beispielsweise drei Werktage pro Woche arbeitet. Wer
fünf Werktage arbeitet, kann 20 Tage Urlaub nehmen.

Die Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstunden spielt hingegen keine
Rolle bei der Bemessung der Urlaubstage.
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